BJ bewilligt Auslieferung von Naser Orić an Bosnien und Herzegowina

Bern, 25.06.2015 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute in einem vereinfachten Verfahren die Auslieferung von Naser Orić an Bosnien und Herzegowina bewilligt. Über den Zeitpunkt der Übergabe werden wie üblich aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht.

Naser Orić, der ehemalige Kommandant der bosnisch-muslimischen Streitkräfte in der Region von Srebrenica, war am 10. Juni 2015 auf Anordnung des BJ in Thonex GE festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Die Haftanordnung des BJ stützte sich auf ein Verhaftsersuchen der serbischen Behörden wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Bei der Anhörung zum Verhaftsersuchen erklärte Orić, sich der Auslieferung an Serbien zu widersetzen. Das BJ forderte deshalb das serbische Justizministerium auf, ein formelles Auslierungsersuchen zu stellen, das am 22. Juni eintraf.

Vereinfachte Auslieferung

Mittlerweile hat auch das Justizministerium von Bosnien und Herzegowina um die Auslieferung von Orić ersucht, um ein gegen ihn laufendes Strafverfahren wegen Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung fortführen zu können. Am 25. Juni erklärte sich Orić bei der Anhörung zu diesem Ersuchen einverstanden, an Bosnien und Herzegowina ausgeliefert zu werden. Damit konnte das BJ in einem vereinfachten Verfahren unverzüglich die Auslieferung bewilligen. Dieser rasche Entscheid war auch möglich, weil das BJ - gestützt auf die im Europäischen Auslieferungsübereinkommen festgelegten Kriterien - dem bosnischen Ersuchen den Vorrang gab: Entscheidend erwies sich, dass die den beiden Ersuchen zu Grunde liegenden gleichen Straftaten in Bosnien und Herzegowina begangen worden sind und Orić Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina ist.


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