Bundesrat verabschiedet Bericht zur Individualbesteuerung

Bern, 24.06.2015 - Der Bundesrat hat heute den Bericht «Auswirkungen einer Einführung der Individualbesteuerung» gutgeheissen. Der Bericht vermittelt eine Übersicht über verschiedene Varianten der Individualbesteuerung und wurde erstellt in Erfüllung eines Postulats aus dem Nationalrat (14.3005).

Die getrennte Besteuerung von Ehegatten muss gemäss Bundesgericht den Familienverhältnissen Rechnung tragen. Die reine Individualbesteuerung erfüllt diese Voraussetzung nicht, da sie die im Familienrecht geregelten finanziellen Verpflichtungen nicht berücksichtigt und auch keine Korrekturmassnahmen vorsieht. Der Bericht rückt deshalb die modifizierte Individualbesteuerung in den Fokus. Diese vermeidet die Überbelastung bestimmter Familienkonstellationen und sieht beispielsweise einen Einverdienerabzug vor. Zwei Varianten der modifizierten Individualbesteuerung sind denkbar:

  • Konsequente Individualbesteuerung: Den Steuerpflichtigen werden die Steuerfaktoren (Erwerbs- und Renteneinkommen, Vermögen und Vermögenserträge, übrige Einkünfte) streng nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugerechnet.
  • Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung: Die Erwerbseinkommen und das Geschäftsvermögen werden dem Ehegatten zugerechnet, der das entsprechende Einkommen erzielt oder Eigentümer des Geschäftsvermögens ist. Die anderen Vermögenswerte und Erträge sowie die Privatschulden werden zusammengefasst und ungeachtet des Güterstandes hälftig auf die Ehegatten verteilt.

Auswirkung

Ein Systemwechsel zur Individualbesteuerung von Ehegatten führt bei der direkten Bundessteuer je nach Ausgestaltung zu Mindereinnahmen zwischen 240 Mio. und 2,37 Mia. Franken pro Jahr, ohne Berücksichtigung der Steuerausfälle der Kantone. Bei Mindereinnahmen von 240 Mio. Franken würden bestimmte Kategorien von Steuerpflichtigen stärker belastet als im geltenden Recht. Bei 2,37 Mia. Franken würde sich hingegen für keine steuerpflichtige Person eine Mehrbelastung ergeben. Zwar steigt der Anreiz für Frauen, ins Erwerbsleben zurückzukehren, was sich positiv aufs Wirtschaftswachstum auswirkt. Die Individualbesteuerung bringt jedoch für die veranlagenden Behörden massiven Mehraufwand mit sich, wenn davon ausgegangen wird, dass Ehegatten zwei getrennte Steuererklärungen einzureichen haben. Gesamtschweizerisch wäre mit ca. 1,7 Mio. zusätzlichen Steuererklärungen zu rechnen, die mit jenen des Ehegatten koordiniert zu behandeln wären. Aufwändig erweist sich dabei insbesondere die Aufteilung des Vermögens und der Kapitaleinkünfte auf die beiden Ehepartner.

Weiteres Vorgehen

Sobald das Resultat der Volksabstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» vorliegt, wird das Eidgenössische Finanzdepartement dem Bundesrat Antrag zum weiteren Vorgehen stellen und erneut eine Vorlage zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung der Ehepaare ausarbeiten. Bei einer Annahme der Volksinitiative wäre der Wechsel zur Individualbesteuerung ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen.


Adresse für Rückfragen

Brigitte Behnisch, Dr. iur., Projektleiterin steuerpolitische Geschäfte, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 462 74 77, brigitte.behnisch@estv.admin.ch



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Der Bundesrat
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