Bundesrat vertagt Umbau der Verrechnungssteuer

Bern, 24.06.2015 - Angesichts des negativen Vernehmlassungsergebnisses verzichtet der Bundesrat derzeit darauf, dem Parlament eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer vorzuschlagen. Hingegen soll die Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Kapitalinstrumente der systemrelevanten Banken erweitert und damit die Systemstabilität erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll erneut geprüft werden, ob ein Umbau der Verrechnungssteuer angezeigt ist.

Aufgrund des negativen Vernehmlassungsergebnisses hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung auf einen Wechsel Schuldner- zum Zahlstellenprinzip vorerst verzichtet. Er schlägt stattdessen vor, die zeitlich befristete Steuerbefreiung für CoCos und Write-off Bonds zu verlängern. Eine analoge Ausnahmeregelung soll neu auch für Bail-in Bonds geschaffen werden. Sämtliche Ausnahmen sollen am 1. Januar 2017 in Kraft treten und auf fünf Jahre befristet werden. Das EFD wurde beauftragt, bis September 2015 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Die Verrechnungssteuer trägt substanziell zu den Bundeseinnahmen bei und übt eine Sicherungsfunktion für die Einkommens- und Vermögenssteuern aus. Die heutige Ausgestaltung der Steuer hat Verbesserungspotenzial. Schweizerische Konzerne vermeiden die Steuer, indem sie sich über ausländische Gesellschaften finanzieren. Dadurch findet die Wertschöpfung im Ausland statt, den Unternehmen entsteht Aufwand für den Unterhalt der ausländischen Strukturen, und die Sicherungsfunktion der Steuer verfehlt teilweise ihr Ziel.

Der Bundesrat hatte im Herbst 2014 ein Gesetzesprojekt initiiert, um diesen Nachteilen entgegenzutreten. Die Reform hätte den Kapitalmarkt Schweiz und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer stärken sollen. Technisch wäre dies mit einem Wechsel vom heutigen Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erfolgt.

Vor Ablauf der geplanten Ausnahmebestimmungen für Cocos, Write-off Bonds und Bail-in Bonds soll das Zahlstellenprinzip erneut diskutiert werden. Angesichts des Vernehmlassungsergebnisses soll indes zunächst das Ergebnis der Volksabstimmung über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre" abgewartet werden.

Ergebnis der Vernehmlassung

Viele Vernehmlassungsteilnehmer anerkennen die Vorteile des Reformvorschlags, sprechen sich aber gegen eine Umsetzung der Reform im jetzigen Zeitpunkt aus. Sie plädieren dafür, zunächst die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im internationalen Verhältnis wie auch die Diskussion über die Zukunft des Bankgeheimnisses im Inland abzuwarten. Die Schweizerische Bankiervereinigung lehnt den Reformvorschlag ab und fordert - unterstützt von economiesuisse - stattdessen den teilweisen Übergang zu einem Meldesystem auch im Inland.

Glossar

Cocos

Pflichtwandelanleihen oder Contingent Convertible Bonds (kurz: CoCos) sind in den Artikeln 11-13 des Bankengesetzes näher definiert. Es handelt sich dabei um Anleihen, die bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (sog. Trigger, z.B. Unterschreiten einer bestimmten Eigenkapitalquote der emittierenden Bank) in Eigenkapital (meist Aktien) umgewandelt werden. Cocos stellen eine Massnahme im Rahmen von „Too big to fail“ dar.

Write-off Bonds

Anleihen mit Forderungsverzicht oder Write-off Bonds sind ebenfalls in den Artikeln 11-13 des Bankengesetzes näher definiert und bilden eine weitere Massnahme im Rahmen von „Too big to fail“. Diese Anleihen werden bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses – anders als die CoCos – nicht in Eigenkapital umgewandelt, sondern abgeschrieben.

Bail-in Bonds
Bail-in Bonds sind Anleihensobligationen, welche von der FINMA im Zeitpunkt der Emission als in Erfüllung regulatorischer Anforderungen emittierte Verpflichtungen genehmigt wurden und die bei Insolvenz nach Artikel 31 Absatz 3 Bankengesetz gewandelt oder reduziert werden können.


Adresse für Rückfragen

Fabian Baumer, Vizedirektor Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 465 31 67, fabian.baumer@estv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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