Bundesrat ändert Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung

Bern, 12.06.2015 - Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 die Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV-V) beschlossen. Nach der Revision des SERV-Gesetzes (SERVG) im Jahr 2014 ist dies der zweite Teil eines Massnahmenpakets, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) längerfristig sicherzustellen. Beide Revisionen welche insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusätzliche Unterstützung durch die SERV bieten, treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Änderungen der SERV-Verordnung umfassen verschiedene Punkte: Für die Beurteilung von Exportgeschäften mit einem schweizerischen Wertschöpfungsanteil von weniger als 50 Prozent wurde eine Liste von Kriterien definiert. Damit erhalten die Exporteure mehr Transparenz und erhöhte Planungssicherheit. Durch die Optimierung der Deckungssätze wird eine Benachteiligung von kleineren und mittleren Exportgeschäften verhindert. Die Informationspflichten des Antragsstellers im Bereich der Nachhaltigkeit werden verstärkt. Und schliesslich besteht neu die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen der SERV und dem Versicherungsnehmer, was zur administrativen Entlastung der Unternehmen beiträgt.

Mit den Änderungen der Rechtsgrundlagen kann der Marktzugang für Schweizer Exporteure in strategischen Absatzmärkten weiter verbessert werden. Insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten dadurch einen vereinfachten Zugang zu den SERV-Dienstleistungen.

Die SERV ist ein integraler Bestandteil der Standortförderung der Schweiz. Mit der Verschärfung des Wettbewerbsumfelds der schweizerischen Exporteure durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses haben die beschlossenen Reformschritte zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Die SERV fördert die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Exporteure und trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Sie ist eine Anstalt des Bundes und unterstützt die Exporteure subsidiär zum privaten Versicherungsmarkt, indem sie die politischen und wirtschaftlichen Risiken bei Exportgeschäften absichert und so Zahlungsausfälle verhindert.

Die SERV ist der längerfristigen Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet und finanziert sich durch risikogerechte Prämien selber. Die SERV berücksichtigt überdies die aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz.


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Martin Gisiger, SECO, stv. Ressortleiter
Ressort Exportförderung / Standortpromotion
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