Bundesrat will Mitwirkungsrechte stärken

Bern, 12.06.2015 - Der Bundesrat will das Recht der Bevölkerung auf Mitwirkung in kommunalen Angelegenheiten stärken. Dazu soll ein entsprechendes Zusatzprotokoll des Europarats zur Europäischen Charta ratifiziert werden. Am Freitag hat er hierzu die Vernehmlassung eröffnet.

Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung soll die aktive Mitgestaltung der Bürger am Gemeindeleben schützen. Es verpflichtet die Mitgliedsstaaten insbesondere dazu, Mitwirkungsrechte wie z.B. das Referendumsrecht gegen Gesetze vorzusehen. Weiter muss der Zugang zu amtlichen Dokumenten geregelt werden und Betroffenen ein Beschwerderecht eingeräumt werden.

Keine Gesetzesänderungen nötig

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen an einen Beitritt zum Zusatzprotokoll bereits heute. Es sind keine weiteren gesetzgeberischen Arbeiten notwendig. Da das Zusatzprotokoll jedoch den kantonalen Zuständigkeitsbereich betrifft, haben die Kantone die Möglichkeit, sich zur Ratifikation zu äussern.

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Europarats, die Mitwirkung der Bevölkerung an öffentlichen Angelegenheiten auf lokaler Ebene zu fördern. Ein Beitritt der Schweiz erhöht die Bedeutung des Zusatzprotokolls und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie auf internationaler Ebene.


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