Überprüfung der Medikamentenpreise: BAG zieht Urteil an das Bundesgericht weiter

Bern, 09.06.2015 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat entschieden, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Überprüfung der Medikamentenpreise vom 30. April ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Zwischen 2012 und 2014 hat das Bundesamt für Gesundheit jährlich jeweils rund einen Drittel der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen und falls notwendig, eine Preissenkung verfügt. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einem Urteil vom 30. April 2015 zum Schluss, diese Überprüfung verstosse gegen Bundesrecht, weil lediglich ein Auslandpreisvergleich vorgenommen werde. Eine solch eingeschränkte Überprüfung ohne Vergleich mit Arzneimitteln der Konkurrenz (therapeutischer Quervergleich) berücksichtige die gesetzlich vorgegebenen Prüfkriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht wies das BAG an, die dreijährliche Überprüfung anhand des Auslandpreisvergleich sowie des therapeutischen Quervergleichs vorzunehmen. Das BAG hat entschieden, dieses Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Es ist der Meinung, dass es in der Kompetenz des Bundesrats liegt, die Überprüfung der Medikamentenpreise nur auf den Auslandspreisvergleich abzustützen.


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