Sicherheit im Schienengüterverkehr: verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich

Bern, 08.06.2015 - Für mehr Sicherheit im Schienengüterverkehr verstärkt das Bundesamt für Verkehr (BAV) seit einigen Jahren die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den Aufsichtsbehörden im Ausland. In diesem Zusammenhang hat das BAV zum ersten Mal mit seiner französischen Partnerbehörde gemeinsame Kontrollen von Güterzügen durchgeführt.

Die Fachspezialisten des BAV empfingen die Vertreter des Etablissement public de sécurité ferroviaire (EPSF) am 2. und 3. Juni 2015 in Basel. Im Gegenzug durften sie ihre französischen Amtskollegen am 4. Juni in Mulhouse begleiten. In der Schweiz und in Frankreich sind Verfahren und Abläufe unterschiedlich geregelt. Die gemeinsamen Kontrollen ermöglichten den Teams einen Einblick in die Arbeit der Behörde des jeweiligen Nachbarlandes und den Austausch über die dort geltende Praxis.

Mit 70 Prozent hat der Transitverkehr den grössten Anteil am gesamten Schienengüterverkehr in der Schweiz. Es ist deshalb unerlässlich, dass das BAV enge Beziehungen zu den ausländischen Aufsichtsbehörden, insbesondere der umliegenden Nachbarstaaten, pflegt. Die Kontakte können sich als internationale Treffen, Informations- und Erfahrungsaustausch und gemeinsam durchgeführte Kontrollen gestalten.

Erste gemeinsame Kontrollen von Güterzügen mit Deutschland machten den Auftakt, dann folgte Italien und jetzt Frankreich. Die gemeinsamen Kontrollen senden ein starkes Signal an die Akteure im internationalen Schienengüterverkehr – Spediteure, Verlader, Eigentümer der Wagen, Eisenbahnunternehmen –, die oft über mehrere Länder hinweg tätig sind. 

Die Sicherheitsaufsicht im öffentlichen Personenverkehr und im Schienengüterverkehr ist eine Kernaufgabe des BAV. Seine Aufsicht umfasst drei Phasen: eine normative Phase mit der Ausarbeitung von Sicherheitsvorschriften, eine präventive Phase mit der Erteilung von Inbetriebnahme-, Betriebs- und Baubewilligungen sowie eine Betriebsphase mit Kontrollen vor Ort, Audits und Inspektionen. Halten Unternehmen die Sicherheitsnormen nicht ein, auferlegt ihnen das BAV Korrekturmassnahmen. In den gravierendsten Fällen kann es die sofortige Betriebseinstellung einer Anlage anordnen oder die Nutzung eines Fahrzeugs untersagen.

Die Kontrollen des BAV erfolgen mittels risikobasierter Stichproben. Im Jahr 2014 überprüfte das BAV 7124 Güterwagen, das sind mehr als dreimal so viele wie 2007. Die Fachspezialisten des BAV prüfen insbesondere, ob sich die Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand befinden (beispielsweise den Zustand der Achsen) und ob die Waren auf den Güterzügen korrekt verladen wurden (beispielsweise die Befestigung der Planen bei Sattelanhängern).


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr
Medienstelle
+41 (0)58 462 36 43
presse@bav.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-57571.html