Bundesrat genehmigt Bericht zur Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat

Bern, 05.06.2015 - Der Bundesrat hat heute den Bericht über "Die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO) in der Periode 2023-2024" gutgeheissen und ans Parlament überwiesen. Der Bericht unterstreicht, dass ein Sitz im UNO-Sicherheitsrat der Schweiz auf der Basis ihrer eigenständigen Aussenpolitik spezielle Möglichkeiten, insbesondere im Bereich Frieden und Sicherheit, eröffnen würde.

Am 12. Januar 2011 hat der Bundesrat beschlossen, eine Kandidatur der Schweiz für ein Mandat als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats für die Periode 2023-2024 einzureichen. 2013 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, einen Bericht unter besonderer Berücksichtigung der Neutralitätsfrage zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Heute hiess der Bundesrat diesen Bericht gut und überwies ihn ans Parlament.

Der Bericht des Bundesrates hält fest, dass eine allfällige Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat der Schweiz besondere Möglichkeiten eröffnen würde. Insbesondere könnte sie auf der Basis ihrer eigenständigen Aussenpolitik noch mehr zu Frieden, Sicherheit und einer gerechten internationalen Ordnung beitragen, ihre Interessen und Werte fördern, Brücken bauen und mit den ihr eigenen Mitteln ihrer aussenpolitischen Verantwortung noch besser gerecht werden. Die Erfahrung des OSZE-Vorsitzes hat gezeigt, dass die Schweiz mit einem solchen Engagement die Glaubwürdigkeit ihrer Aussenpolitik weiter stärken und die Kompetenz und Zuverlässigkeit ihrer Diplomatie unter Beweis stellen könnte.

Der Bericht stellt weiter in Aussicht, dass ein Mandat im Sicherheitsrat der Schweiz den Zugang zu wichtigen Staaten sowie den Ausbau und die Pflege von Netzwerken erleichtern würde. Zudem könnte sie ihre aussen- und sicherheitspolitischen Anliegen noch direkter in die Arbeit der UNO einbringen. Die Tätigkeitsbereiche des Sicherheitsrats deckten sich im Übrigen grösstenteils mit den aussen- und sicherheitspolitischen Prioritäten der Schweiz.
Nach einer sorgfältigen Analyse kommt der Bundesrat im Bericht zum Schluss, dass die Schweiz auch als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats ihre Neutralität unverändert und vollumfänglich ausüben könnte. Die Neutralität stellt keinen Selbstzweck dar, sondern ist ein Instrument der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik. Das universelle Sicherheitssystem der UNO, das auf dem Gewaltverbot basiert, verfolgt dabei dieselben Ziele, nämlich die Förderung von Frieden und Sicherheit. Gemäss Bericht bestätigen Erfahrungen anderer neutraler Staaten, dass Neutralität und ein Sitz im Sicherheitsrat miteinander vereinbar sind. Eine Mitgliedschaft im Sicherheitsrat würde der Schweiz eine zusätzliche Plattform bieten, um ihre traditionelle und bewährte Rolle als unparteiische Brückenbauerin wahrzunehmen und für die internationale Gemeinschaft nutzbar zu machen.

Schliesslich hält der Bericht fest, dass die Schweiz ihre bisherige Handlungsfreiheit behalten und ihre aussenpolitischen Positionen weiterhin souverän bestimmen könnte. Eine Mitgliedschaft im Sicherheitsrat würde keine Verpflichtungen für die Schweiz bedeuten, die über jene hinausgehen, die sie bereits eingegangen ist.


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