Der Hochschulrat verabschiedet die Akkreditierungsrichtlinien und setzt sich für die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses in der Schweiz ein

Bern, 02.06.2015 - An seiner Sitzung vom 28. Mai 2015 hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Richtlinien zur Akkreditierung verabschiedet. Weiter hat er grünes Licht gegeben für die Ausarbeitung eines anreizorientierten Sonderprogramms mit dem Ziel, die Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin an den schweizerischen Universitäten weiter zu erhöhen.

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG schafft eine neue Grundlage für die Akkreditierung in der schweizerischen Hochschullandschaft. Die nun vom Hochschulrat verabschiedeten Richtlinien sollen im schweizerischen Hochschulwesen ein Qualitätssicherungssystem auf hohem Niveau sicherstellen. Sie präzisieren die Bedingungen der Akkreditierung der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs, legen die Verfahrensregeln fest und definieren die Qualitätsstandards, die bei der Evaluation anzuwenden sind. Im Einklang mit den diesbezüglichen internationalen Standards (Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area) konzentriert sich das Evaluationsverfahren auf das Qualitätssicherungssystem der Hochschule. Durch allgemein formulierte Standards berücksichtigen die neuen Akkreditierungsrichtlinien weiterhin die Autonomie der Hochschulen. Sie gelten sowohl für universitäre Hochschulen als auch für Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen, wobei mit der Wahl der Expertinnen und Experten die Besonderheiten der Typen und Profile der Hochschulen berücksichtigt werden.

Zu den wichtigsten Neuerungen des HFKG gehört weiter die Schaffung eines politisch unabhängigen Schweizerischen Akkreditierungsrats, der von Prof. Jean-Marc Rapp geleitet wird. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, der Arbeitswelt, der Studierenden, des Mittelbaus und der Professorenschaft zusammen und verleiht den akkreditierten Hochschulen mit seinen Entscheidungen ein Qualitätslabel. Eine weitere wesentliche Änderung besteht darin, dass Hochschulen, die sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» bezeichnen wollen, sich innerhalb von acht Jahren (bis 2023) akkreditieren lassen müssen. Diese Bedingung gilt sowohl für öffentliche als auch für private Institutionen. Schliesslich ist die institutionelle Akkreditierung für Institutionen im Hochschulbereich eine notwendige, jedoch nicht hinreichende Voraussetzung für den Erhalt von Bundesbeiträgen. Die vom Akkreditierungsrat auf der Basis der Akkreditierungsrichtlinien gefällten Entscheide werden als wertvolle Orientierungshilfe für Studierende, Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen, politische Akteure, Arbeitgeber und die Gesellschaft insgesamt dienen.

Ausserdem hat sich der Hochschulrat für eine weitere Erhöhung der Anzahl Studienabschlüsse in der Humanmedizin ausgesprochen. Er unterstützt zu diesem Zweck den Vorschlag des Bundes, ein anreizorientiertes Programm auszuarbeiten, das im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017–2020 über die projektgebundenen Beiträgen nach HFKG finanziert werden soll. Der Hochschulrat wird an seinen kommenden Sitzungen über die Ausgestaltung des Programms befinden.

Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Er steht unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und tagt vier Mal jährlich. Darin vertreten sind die Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren von 14 Kantonen (AG, BE, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, SG, TI, VD, SZ, ZH) sowie Teilnehmende mit beratender Stimme.


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