Bundesanwaltschaft stellt Dokumente bei FIFA sicher
Bern, 27.05.2015 - Die Bundesanwaltschaft hat rund um die Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 ein Strafverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie des Verdachts der Geldwäscherei gegen unbekannt eröffnet. Dabei wurden heute am Hauptsitz der FIFA in Zürich elektronische Daten und Dokumente sichergestellt.
Die Bundesanwaltschaft hat heute Mittwoch, 27. Mai 2015, in einer begleiteten Edition bei der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) auf IT-Systemen abgelegte Informationen und Dokumente sichergestellt. Bei der sogenannten begleiteten Edition händigt der Inhaber der Informationen – in diesem Fall die FIFA – den Strafverfolgungsbehörden die geforderten Informationen aus, resp. ist bei der Sicherstellung von Informationen behilflich, und ermöglicht so ein gezieltes und schnelles Vorgehen. Bereits vorgängig wurde bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz die Erhebung der betreffenden Bankunterlagen angeordnet. Die heute sicher gestellten elektronischen Daten und Akten sowie die erhobenen Bankunterlagen dienen sowohl dem Schweizer Strafverfahren als auch ausländischen Strafverfahren.
Im von der Bundesanwaltschaft am 10. März 2015 eröffneten Schweizer Strafverfahren besteht der Verdacht, dass bei den Vergaben für die FIFA- Weltmeisterschaften 2018 sowie 2022 Unregelmässigkeiten begangen worden sind. Entsprechende unrechtmässige Bereicherungen, so der Verdacht, sollen zumindest teilweise in der Schweiz stattgefunden haben. Zudem befindet sich der Sitz der Geschädigten FIFA in der Schweiz. Aus diesen Gründen wird wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB) ermittelt. Zudem besteht der Verdacht auf Geldwäscherei über Bankverbindungen in der Schweiz (Art. 305bis StGB). Im Anschluss an die heutige Sicherstellung von Akten sollen 10 Personen durch die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei (BKP) einvernommen werden, die als Mitglieder des Executive Committees 2010 an der Wahl zur WM-Vergabe von 2018 und 2022 teilgenommen hatten. Diese Personen werden als Auskunftspersonen befragt.
Das mit den US-Behörden koordinierte Vorgehen wurde aus strafprozessualen Gründen (Verhältnismässigkeits-Prinzip) so angelegt, dass allfällige strafrechtlich relevante Informationen wirksam und unter der Vermeidung von Kollusion beschafft werden können. Aus diesem Grund wurden die Massnahmen in zwei separat geführten Strafverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft und der zuständigen Staatsanwaltschaft Bezirk Ost von New York anlässlich des Besuchs einer Grosszahl an mit den WM-Vergaben befassten Personen zeitgleich durchgeführt. Die schweizerischen und die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden führen keine gemeinsame Untersuchung durch, sondern koordinieren ihre jeweiligen Strafverfahren basierend auf den gesetzlichen Grundlagen.
Die FIFA hatte am 18. November 2014 Strafanzeige gegen unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Das Schweizer Verfahren richtet sich entsprechend gegen unbekannte Täterschaft, wobei die Institution FIFA als Geschädigte in diesem Verfahren auftritt. Mit ihrem Strafverfahren trägt die Bundesanwaltschaft zum Kampf gegen korruptes Verhalten und Geldwäscherei bei.
Hinweis an die Medienschaffenden:
Im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten rund um Fussballturniere sind zwei separate Verfahren zu unterscheiden:
Die Bundesanwaltschaft führt eine Schweizer Strafuntersuchung über die Vergabe der Weltmeisterschaften von 2018 und von 2022 durch. Anfragen zu dieser schweizerischen Strafuntersuchung sind an die Bundesanwaltschaft zu richten.
In einem separaten Verfahren, und unabhängig vom Schweizer Strafverfahren der Bundesanwaltschaft, führt die für den Bezirk Ost von New York zuständige Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung über die Vergabe von Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechten bei der Austragung von Fussballturnieren in den USA und Lateinamerika durch. Das Bundesamt für Justiz (BJ) unterstützt diese Strafuntersuchung im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. In diesem Verfahren sind heute Mittwoch, 27. Mai 2015, auf Anordnung des BJ Fussballfunktionäre und mutmassliche Bestecher in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden.
Über diese Auslieferungs- und Rechtshilfeersuchen entscheidet das BJ, nicht aber die Bundesanwaltschaft. Anfragen dazu sind an das zuständige BJ (Folco Galli, Bundesamt für Justiz, +41 58 462 77 88, folco.galli@bj.admin.ch) zu richten.
Adresse für Rückfragen
André Marty, Informationschef Bundesanwaltschaft, T +41 58 464 32 40, info@ba.admin.ch
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Bundesanwaltschaft
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