Erste Ergebnisse zu den Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung

Bern, 13.05.2015 - Die Behandlungsqualität in den Schweizer Spitälern konnte bisher auch mit der neuen Spitalfinanzierung gehalten werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein erster Zwischenbericht des Bundesamtes für Gesundheit, welches untersuchen liess, wie sich die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) in verschiedenen Bereichen auswirkt. Die Ergebnisse geben erste Hinweise, lassen jedoch noch keine abschliessenden Aussagen zu. Der Bundesrat hat deshalb die Weiterführung der bis 2018 vorgesehenen Untersuchung zu den Auswirkungen der Revision bestätigt.

Im Januar 2009 ist die KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung in Kraft getreten; die entsprechenden Massnahmen werden mehrheitlich seit Anfang 2012 umgesetzt. So erfolgt die Abrechnung im akutsomatischen stationären Spitalbereich seither mit leistungsbezogenen Fallpauschalen (SwissDRG), und die Kantone beteiligen sich rund zur Hälfte an den Kosten der stationären Behandlungen. Ziel der Revision ist es vor allem, das Kostenwachstum im Spitalbereich bei mindestens gleichbleibender Qualität einzudämmen. Die Auswirkungen der Revision werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit einer Evaluation untersucht, die sich auf die vier Bereiche Qualität, Kosten und Finanzierung, Spitäler sowie Spitallandschaft konzentriert.

Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass sich die Qualität der stationären Spitalbehandlungen mit der neuen Spitalfinanzierung nicht verändert hat. Die Aufenthaltsdauer von Patientinnen und Patienten hat sich verkürzt; es gibt jedoch keine Hinweise auf zu frühe Entlassungen.

Verbessert hat sich mit der neuen Spitalfinanzierung die Transparenz; die Leistungen der einzelnen Spitäler können dank dem neuen System besser miteinander verglichen werden. Die verbesserte Transparenz ist eine der Voraussetzungen dafür, dass das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) im stationären Spitalbereich mittelfristig eingedämmt werden kann. Dieses Ziel wurde im Jahr 2012 noch nicht erreicht. Allerdings beteiligt sich ein Teil der Kantone derzeit noch mit weniger als 55 Prozent an den Kosten für stationäre Spitalbehandlungen; ab 2017 ist dieser Anteil gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend ist der Anteil, den die OKP in diesen Kantonen vergütet, momentan noch höher. Das Kostenwachstum der OKP für den stationären Spitalbereich im Jahr 2012 ist vor allem auf diese Übergangsbestimmung zurückzuführen.

Mit den derzeit vorliegenden Zwischenergebnissen lassen sich noch keine abschliessend verlässlichen Aussagen und Bewertungen zu den Auswirkungen der KVG-Revision machen. Das liegt vor allem daran, dass lediglich die Daten für das Jahr 2012 analysiert werden konnten. Zudem werden die Massnahmen der Revision aufgrund von Übergangsfristen erst 2017 vollumfänglich umgesetzt sein.

Aus diesen Gründen hat der Bundesrat bestätigt, die Evaluationen wie vorgesehen weiterzuführen. Den abschliessenden Bericht über die Auswirkungen der Revision wird das BAG voraussichtlich 2019 veröffentlichen.


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