Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Komplementärmedizin ist auf Kurs

Bern, 13.05.2015 - Sechs Jahre nach der Annahme des Verfassungsartikels zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin läuft die Umsetzung auf verschiedenen Ebenen. Zu diesem Schluss kommt ein vom Parlament in Auftrag gegebener Zwischenbericht, den der Bundesrat heute verabschiedet hat. Unter anderem sollen komplementär- und phytomedizinische Arzneimittel künftig einen erleichterten Marktzugang erhalten, Kenntnisse über Komplementärmedizin bereits in der universitäre Ausbildung vermittelt, Diplome für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten geschaffen und komplementärmedizinische ärztliche Leistungen von der Grundversicherung definitiv vergütet werden.

Am 17. Mai 2009 haben Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin angenommen. Dieser verpflichtet Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass die Komplementärmedizin im Gesundheitssystem berücksichtigt und integriert wird. Das Parlament hat den Bundesrat im März 2014 aufgefordert, über den Stand der Umsetzung sowie allfälligen Handlungsbedarf zu informieren. Im nun vorliegenden Bericht kommt dieser zum Schluss, dass die Kerninhalte der Verfassungsbestimmung in Umsetzung begriffen sind. Sie betreffen verschiedene Bereiche:

  • Künftig sollen Arzneimittel der Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde einen erleichterten Zugang zum Markt erhalten; die Zulassung soll vereinfacht werden. Die entsprechende Revision des Heilmittelgesetzes ist in Gang und soll sicherstellen, dass eine breite Palette von komplementärmedizinischen Arzneimitteln auf dem Markt verfügbar ist.
  • Angehende Ärzt/Innen, Apotheker/Innen, Zahnärzt/Innen Tierärzt/Innen und Chiropraktor/Innen sollen sich künftig während ihrer Ausbildung an der Universität angemessene Kenntnisse über Komplementärmedizin aneignen. Entsprechende Ausbildungsziele wurden im Medizinalberufegesetz im Rahmen der Teilrevision bereits aufgenommen.
  • Das Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation (SBFI) hat die höhere Fachprüfung für Naturheilpraktiker/Innen bereits genehmigt, eine höhere Fachprüfung für Komplementärtherapeut/innen wird geprüft. Diese eidgenössischen Diplome sollen in Zukunft die Voraussetzung für kantonale Berufsausübungsbewilligungen sein.
  • Ein Vorschlag für die Neuregelung der Leistungspflicht von komplementärmedizinischen ärztlichen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) ist in Erarbeitung. Er sieht vor, dass künftig für alle ärztlichen Leistungen das Vertrauensprinzip gilt und somit die Kostenübernahme der heute befristet aufgenommenen ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, der Homöopathie, der Phytotherapie und der traditionellen chinesischen Medizin langfristig gewährleistet wird. Das Inkrafttreten dieser Neuregelung ist per 1. Januar 2017 geplant.


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