Der Bundesrat verabschiedet den Aktionsplan Radium 2015-2019

Bern, 13.05.2015 - In Zukunft sollen in der Schweiz keine Personen in Räumen wohnen oder arbeiten, in denen eine unzulässige und gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung durch Radium besteht. Das ist das Ziel des Aktionsplans Radium 2015-2019, den der Bundesrat gutgeheissen hat. Er stellt für Radioaktivitätsmessungen und Sanierungsarbeiten bis zu fünf Millionen Franken zur Verfügung.

Der Aktionsplan sieht vor, potentiell mit Radium kontaminierte Stellen ausfindig zu machen, diese zu messen und, wo nötig, zu sanieren. Ein Teil des Aktionsplans befasst sich zusätzlich mit der Überwachung von Deponien, wo radiumhaltige Abfälle gelagert sein könnten. Der Plan wird regelmässig überprüft werden.

Im Juni 2014 wurde eine Adressliste von Gebäuden veröffentlicht, in denen sich früher Leuchtfarben-Setzateliers der Uhrenindustrie befanden. Um eine Gesundheitsgefährdung der heutigen Bewohnerinnen und Bewohner auszuschliessen, hat das BAG zusammen mit der Suva in den letzten Monaten Radioaktivitätsmessungen durchgeführt. Die Messungen haben in der Stadt Biel begonnen, wo auch bereits erste Pilotsanierungen durchgeführt wurden. Es folgen nun weitere Messungen im Jurabogen. Die Messungen sind Teil des vom BAG ausgearbeiteten Aktionsplans Radium 2015-2019.

In der Uhrenindustrie wurden bis in die 1960er Jahre Zeiger und Zifferblätter mit radiumhaltigen Leuchtfarben bemalt. Diese Arbeiten wurden in Setzateliers oder in Heimarbeit ausgeführt. Nachdem aus gesundheitlichen Gründen auf die Verwendung der radioaktiven Farbe verzichtet wurde, kontrollierte die Suva die von ihr beaufsichtigten Werkstätten und sanierte die belasteten Orte. Die ehemaligen Heimarbeitsorte wurden jedoch nicht systematisch erfasst und dekontaminiert. Auf die ursprünglichen Verursacher der Kontaminationen kann in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden, weil sie heute nicht mehr auffindbar sind oder nicht mehr existieren.


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