Medienkonferenz Wahlen 2015

Bern, 07.05.2015 - Sprechnotiz von Bundeskanzlerin Corina Casanova

Herr Staatsschreiber, sehr geehrte Medienschaffende


In unserem direktdemokratischen System hat das Volk das letzte Wort. Schweizerinnen und Schweizer können nicht nur alle vier Jahre ihre Volksvertreter wählen, sondern bis zu viermal jährlich über eine oder mehrere Sachfragen befinden. Sind sie mit der Politik nicht zufrieden, können sie ihr mit Volksinitiativen Beine machen oder sie mit Referenden bremsen.

Einige leiten daraus einen Gegensatz zwischen Bevölkerung und Politik ab. Andere sagen, Wahlen seien in der Schweiz gar nicht so bedeutsam, weil sich Parlamentsentscheide immer wieder an der Urne korrigieren liessen. Was ist von solchen Feststellungen zu halten?

Selbstverständlich bekommen Wahlen ein anderes Gewicht, wenn die Gesetzgebung bis zum nächsten Wahltermin einzig und allein dem Parlament obliegt, wie dies beispielsweise in vielen westeuropäischen Staaten der Fall ist. In der parlamentarischen Demokratie hat das Volk als Gesetzgeber tatsächlich nicht die gleiche Rolle wie in der Schweiz. Daraus allerdings den Umkehrschluss zu ziehen, bei uns seien die Wahlen unbedeutend, halte ich für falsch. Ich möchte dies mit einigen Zahlen aus der Legislatur 2007/2011 untermauern. Ich greife auf diese Jahre zurück, weil sie ein komplettes Bild erlauben. Ich nehme aber an, dass die Werte der aktuellen Legislatur nicht wesentlich anders sein werden.

Zwischen den Wahlen 2007 und den Wahlen 2011 gab es:
• Volksabstimmungen über 26 Vorlagen (13 Volksinitiativen, 6 Gesetze oder Bundesbeschlüsse, gegen die das Referendum ergriffen wurde, sowie 7 Verfassungsänderungen)
• In derselben Zeit hat die Bundesversammlung 489 Erlasse verabschiedet (u.a. 165 Bundesgesetze, 108 Bundesbeschlüsse, wovon 19 Volksinitiativen, 193 einfache Bundesbeschlüsse)

Diese Statistik der Parlamentsdienste zeigt, dass die Zahl der parlamentarischen Beschlüsse um ein Vielfaches grösser ist als diejenige der Volksentscheide. Das kommt zum einen daher, dass nur gegen einen Bruchteil aller Gesetze das Referendum ergriffen wird. Zum andern unterstehen längst nicht alle Beschlüsse der Bundesversammlung dem obligatorischen oder fakultativen Referendum. Will heissen: Das Volk delegiert sein letztes Wort in vielen Fragen ans Parlament. An ein Parlament, das notabene auch die Mitglieder der Landesregierung, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte sowie den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin wählt. Und das sind nicht Kompetenzen, die dem Volk in böser Absicht vorenthalten werden, sondern die eine Mehrheit der Stimmenden bewusst dem Parlament zugeordnet hat. Mit dem angeblichen Gegensatz von Volk und Politik kann es also doch nicht so weit her sein.

Wer will ob dieser Befunde noch ernsthaft behaupten, Wahlen hätten in der Schweiz keine oder nur geringe Bedeutung? Ich möchte daher alle Wahlberechtigten aufrufen, ihre politischen Mitspracherechte wahrzunehmen und sich an den eidgenössischen Wahlen zu beteiligen.

Zumal es bei den Wahlen auch um Fragen der Kontinuität und um wichtige Weichenstellungen geht. Grosse politische Themen wie die Rentenreform 2020 oder die Energiestrategie 2050 werden kaum in dieser Legislatur zu Ende beraten. Das neu gewählte Parlament wird sich mit diesen und weiteren für die Zukunft der Schweiz massgebenden Fragen beschäftigen. Die Wählerinnen und Wähler haben es daher in der Hand, den bisherigen Kurs zu bestätigen oder die Richtung zu ändern. Nur schon das ist Grund genug, einen Wahlzettel auszufüllen.

Die Durchführung der eidgenössischen Wahlen obliegt den Kantonen und Gemeinden. Das ist der Grund, dass Peter Grünenfelder, der Präsident der Staatsschreiberkonferenz und Staatsschreiber des Kantons Aargau, hier neben mir sitzt und anschliessend das Wort an Sie richtet. Bund und Kantone arbeiten für die Wahlen eng zusammen. Der Bund ist für die Organisation der Nationalratswahlen zuständig. Er erlässt also quasi die Spielregeln und sorgt für deren Einhaltung. Konkret ist es die Bundeskanzlei, welche die Bestimmungen überwacht, Weisungen an die Kantone erlässt und diese bei der Durchführung unterstützt. Die Bemühungen der Bundeskanzlei zielen auf einen reibungslosen Ablauf und auf eine möglichst hohe Partizipation ab. Das heisst einerseits, dass möglichst viele Wahlberechtigte überhaupt teilnehmen. Und anderseits, dass sie ihre Wahlzettel korrekt ausfüllen und ihre Stimme damit auch gilt.

Bei den letzten Wahlen von 2011 gab es eine Rekordzahl an Listen und Kandidierenden. Wie viele es in diesem Jahr sind, können wir Ihnen erst nach der Bereinigung aller Wahlvorschläge Ende September dieses Jahres sagen. Aufgrund der vielfältigen Parteienlandschaft gehe ich davon aus, dass sich die Zahlen in ähnlichen Dimensionen wie 2011 bewegen werden. Wer da den Überblick behalten und seinen Wahlzettel korrekt ausfüllen will, kann sich bei seinem Kanton und beim Bund mit den nötigen Informationen versorgen.

Ich möchte Ihnen daher zum Schluss noch kurz zeigen, mit welchen Kommunikationsmitteln die Bundeskanzlei den Wahlberechtigten die Teilnahme erleichtert.
• In der gedruckten offiziellen Wahlanleitung erklären wir kurz und bündig, wie man gültig wählt, mit Listen umgeht, kumuliert und panaschiert. Die Wahlanleitung wird im Oktober an alle Wahlberechtigen in den Kantonen mit Proporzwahl verschickt. Für die Schulen liegt bereits eine Vorauflage vor. Sie finden einige Exemplare auch hier im Saal.
• Das Wahlportal www.ch.ch/Wahlen2015 vertieft die Informationen der Wahlanleitung. Es richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz und auch an die Auslandschweizerinnen und –schweizer. Spezifische Informationen finden auch jene Personen, die selbst kandidieren möchten. Die Informationen werden laufend aktualisiert und in den vier Landessprachen und in Englisch angeboten.Das Wahlportal ist eine Co-Produktion der Bundeskanzlei, der Parlamentsdienste, des Bundesamtes für Statistik und von www.ch.ch, dem Portal der Schweizer Behörden.
• Die Wahlanleitung haben wir auch verfilmt, und zwar auf Deutsch, Französisch und Italienisch sowie in der Gebärdensprache. Das didaktisch aufgebaute Video hilft Interessierten beim Umgang mit dem Wahlmaterial.

Gerne zeigen wir Ihnen nun kurz einige Ausschnitte aus dem Wahlvideo, das wir produziert haben.

Das Angebot der Bundeskanzlei richtet sich selbstverständlich an alle Wahlberechtigten. Besonders wichtig sind uns aber Neuwählerinnen und Neuwähler. Das Bundesamt für Statistik schätzt, dass seit den letzten Wahlen rund 400‘000 Neuwählerinnen und Neuwähler dazu gekommen sind. Davon sind fast 300‘000 Schweizerinnen und Schweizer, die volljährig geworden sind und daher erstmals wählen können. Wenn von diesen Neuwählerinnen und Neuwählern viele an den Wahlen teilnehmen und – auch dank unseren Informationen – ihren Wahlzettel korrekt ausfüllen, haben wir ein wichtiges Ziel erreicht.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zur elektronischen Stimmabgabe sagen. In diesem Jahr werden voraussichtlich knapp zwei Drittel der immatrikulierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch wählen können. 13 Kantone (ZH, LU, GL, FR, SO, BS, SH, SG, GR, AG, TG, NE, GE) beabsichtigen derzeit, diese Teilnahmemöglichkeit anzubieten. Zudem soll auch ein Teil der inländischen Wählerinnen und Wähler in den Kantonen Genf und Neuenburg elektronisch wählen können. Der Bundesrat entscheidet Anfang Sommer darüber, welchen dieser Kantone er die Bewilligung für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe erteilt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe das Wort an Herrn Staatsschreiber Grünenfelder.


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