Bundesrat setzt besseren Schutz von Bankkundendaten in Kraft

Bern, 08.05.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Bundesgesetz über die Ausweitung der Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. Das Gesetz will den Schutz von Bankkundendaten verbessern.

Das Bundesgesetzes über die Ausweitung der Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses (Änderung des Kollektivanlagen-, des Banken- und des Börsengesetzes) geht auf die parlamentarische Initiative «Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen» (10.450) zurück. Es sieht vor, dass neu strenger bestraft werden kann, wer sich durch die Verletzung des Bankgeheimnisses oder der übrigen Berufsgeheimnisse im Finanzmarktbereich einen Vermögensvorteil verschafft. Neu machen sich zudem auch Personen strafbar, die ein ihnen unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbartes Geheimnis weiteren Personen offenbaren oder für sich oder einen anderen ausnützen. Das Gesetz soll den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kunden verbessern und das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz stärken.

Die Referendumsfrist für das Bundesgesetz über die Ausweitung der Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses ist am 2. April 2015 ungenutzt abgelaufen. Es wird per 1. Juli 2015 in Kraft treten.  


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