Personalwachstum soll begrenzt werden

Bern, 08.05.2015 - Die Kosten für das Personal der Bundesverwaltung sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Der Bundesrat hat deshalb Massnahmen ergriffen, um das Wachstum zu bremsen. Nationalrat Leo Müller fordert nun in einer Motion zusätzliche Kürzungen. Die Personalausgaben sollen auf dem Stand der Rechnung 2014 bis 2019 eingefroren werden. Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Motion, lehnt diese aber ab, weil er deren Umsetzung als problematisch einschätzt. Er schlägt einen Gegenvorschlag vor, um die geforderten, zusätzlichen Einsparungen zu realisieren.

Die Personalkosten des Bundes sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Der Ausbau gründete auf verschiedenen neuen Aufgaben (bspw. Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen, Energiestrategie 2050), die der Bundesverwaltung übertragen worden sind. Aber auch viele bestehende Aufgaben mussten personalintensiver wahrgenommen werden (bspw. Erhöhung der Ausgaben für die Entwicklungshilfe, Bekämpfung der Kriminalität). Schliesslich führten auch nicht beeinflussbare Faktoren zu einem Stellenwachstum (bspw. Zunahme der Asylgesuche, Zunahme der Rentenbeziehenden im Ausland).

Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen eingeleitet, um das Wachstum zu bremsen. So konnte das Wachstum der Personalausgaben von 3,9 Prozent im Voranschlag 2011 auf 1,3 Prozent im Voranschlag 2015 gedrosselt werden. Weiter hat er in den Weisungen zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019 beschlossen, den Personalaufwand gegenüber dem Finanzplan 2016-2018 vom 20. August 2014 dauerhaft um 106 Millionen zu senken (Stabilisierung der Ausgaben auf dem Niveau des Voranschlags 2015). Ebenso hat er die Departemente beauftragt, beim Beratungsaufwand Kürzungen in der Höhe von rund 52 Millionen vorzunehmen (-5%).

Weitere Kürzungen gefordert

Die Motion von Nationalrat Leo Müller geht nochmals deutlich über diese Vorgaben hinaus. Sie verlangt zusätzliche Kürzungen im Personalbereich in der Höhe von 127 Millionen und beim Betriebsaufwand (Beratungsaufwand, externe Dienstleistungen) von bis zu 65 Millionen. Ferner fordert die Motion eine strikte Plafonierung des Personalaufwands und des Aufwands für Beratungen und externe Dienstleistungen auf dem Niveau der Rechnung 2014. Diese Plafonierung soll bis 2019 gelten.

Der Bundesrat lehnt die Motion aufgrund der geforderten, starren Plafonierung ab. Diese ist zu wenig flexibel und kann in gewissen Bereichen für den Haushalt sogar kontraproduktiv sein (Beispiele: Migrationsbereich, Steuern). Ferner sollte die Verwaltung mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, wenn das Parlament neue Aufgaben beschliesst oder auf Entwicklungen von aussen reagieren muss. Die sektorielle Plafonierung läuft zudem dem Konzept des neuen Führungsmodells zuwider und schliesslich wäre die Internalisierung von extern erbrachten Dienstleistungen in die Bundesverwaltung, wie sie das Parlament auch fordert, nicht mehr möglich.

Gegenvorschlag des Bundesrates

Um den Anliegen des Motionärs dennoch entgegenzukommen, ist der Bundesrat bereit, den Verwaltungsaufwand sowie die Investitionen der Verwaltung gegenüber dem Finanzplan 2016-2018 um die geforderten 330 Millionen zu reduzieren. Davon soll mindestens die Hälfte (165 Mio.) im Personalbereich umgesetzt werden. Neben stellenseitigen sollen auch lohnseitige Massnahmen ergriffen werden. Auf die Plafonierung der Personalausgaben und der externen Dienstleistungen, wie vom Motionär gefordert, soll verzichtet werden. Dadurch können die ab 2017 geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Globalbudgetierung im Eigenbereich der Verwaltung uneingeschränkt angewendet werden (Verschiebungs­möglich­keiten innerhalb der Globalbudgets, Bildung und Auflösung von Reserven, Kreditüber­schreitungen bei Mehreinnahmen). Ebenso bleiben Internalisierungen von „externem Personal" möglich. Abstriche in der Aufgabenerfüllung werden dennoch unumgänglich sein.


Adresse für Rückfragen

Barbara Schaerer, Direktorin Eidgenössisches Personalamt EPA
Tel. +41 58 462 62 01, barbara.schaerer@epa.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-57174.html