Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – EU im Jahre 2014
Bern, 05.05.2015 - Die Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane hat sich 2014 stabilisiert. Insgesamt haben die tripartiten und paritätischen Kommissionen die Lohn- und Arbeitsbedingungen in über 40'000 Betrieben und bei 159'000 Personen kontrolliert. Dank verschiedener Verbesserungen auf Gesetzesebene und der Professionalisierung der Kontrollorgane konnten Lohnunterbietungen gezielter und effizienter bekämpft werden.
Gesamtbetrachtung des Schweizer Arbeitsmarktes – Schweizer Arbeitgebende
Im Jahr 2014 haben die tripartiten Kommissionen (TPK) in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) bei 8‘900 Schweizer Arbeitgebenden die Einhaltung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft. Insgesamt hat die Kontrolltätigkeit der TPK im Vergleich zu 2013 um 8% zugenommen. Somit wurden rund 4% der Schweizer Betriebe, welche keinem ave GAV unterstehen, kontrolliert. Bei 10% der kontrollierten Betriebe wurden Unterbietungen des üblichen Lohns festgestellt (+2%). Mit diesen Arbeitgebenden führten die TPK Verständigungsverfahren durch, um u.a. Lohnnachzahlungen zu erwirken. 60% dieser Verfahren waren erfolgreich. Sie stellen somit ein effizientes Instrument zur Bekämpfung von Lohnunterbietungen dar.
Die paritätischen Kommissionen (PK) haben ihrerseits in Branchen mit ave GAV die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 9‘500 Schweizer Arbeitgebenden kontrolliert. Die Kontrolltätigkeit nahm somit gegenüber dem Vorjahr um 17% ab. Bei 29% der kontrollierten Schweizer Betriebe vermuteten die PK einen Verstoss gegen die Mindestlohnbestimmungen (+4%). Zudem haben die PK 400 Kontrollen im Bereich kantonaler ave GAV durchgeführt.
Meldepflichtige Entsandte und Selbständigerwerbende
Im Jahr 2014 haben die TPK in Branchen ohne ave GAV die Einhaltung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 5‘600 Entsendebetrieben kontrolliert, dies stellt eine Zunahme von 18% dar. Bei 12% der kontrollierten Betriebe haben die TPK eine Unterbietung der üblichen Lohnbedingungen festgestellt (-3%). Weiter haben die TPK auch den Status von 3'300 Selbständigerwerbenden überprüft (+6%).
Die PK haben bei 7‘900 Entsendebetrieben die Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert (+22%) und den Status von 3‘500 Selbständigerwerbenden überprüft (-7%). Bei 28% der kontrollierten Entsendebetriebe vermuteten die PK einen Verstoss gegen die Mindestlohnbestimmungen (-5%). Im Bereich kantonaler ave GAV kontrollierten die PK 1‘200 Entsendebetriebe.
Kontrollziele deutlich übertroffen
Die Kontrollen erfolgen aufgrund von Risikofaktoren. In Branchen oder Regionen, in denen das Risiko von wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen oder Lohnverstössen höher eingestuft wird, erfolgen daher mehr Kontrollen. Die im Bericht aufgeführten Verstösse gegen ave GAV (insbesondere gegen die Mindestlöhne) und Unterbietungsquoten von üblichen Löhnen widerspiegeln nicht die Situation auf dem gesamten Arbeitsmarkt sondern ledig-lich in im Berichtsjahr ausgewählten Branchen und Firmen.
Mit der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU wurden am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen eingeführt, welche in- und ausländische Arbeitnehmende vor Verstössen gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz wird in Branchen mit einem ave GAV von PK und in Branchen ohne ave GAV von TPK überprüft. Die diesjährige Berichterstattung des SECO über die Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane zeigt, dass die nationalen Kontrollziele deutlich übertroffen wurden.
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