Daten von Privatpersonen bei Moneyhouse – EDÖB zieht Fall vor Bundesverwaltungsgericht

Bern, 30.04.2015 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seine dritte Untersuchung bei der Auskunftei Moneyhouse, die auf ihrer Plattform umfangreiche Angaben über Privatpersonen anbietet, mit einer Empfehlung abgeschlossen. Darin fordert er insbesondere Verbesserungen bei der Bearbeitung von Persönlichkeitsprofilen, der Information der betroffenen Personen und der Datenrichtigkeit. Weil Moneyhouse die Empfehlung nur teilweise akzeptiert hat, wird der EDÖB sie nun dem Bundesverwaltungsgericht zur rechtlichen Klärung vorlegen.

Die Auskunftei Moneyhouse macht auf ihrer Website zahlreiche Daten von Privatpersonen zugänglich, auch von solchen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind; zum Beispiel den Wohnort, das Geburtsdatum und den Beruf, aber zum Teil auch Angaben über die Familie und die Liegenschaft. Dieser Umstand hatte zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung geführt und den EDÖB 2012 veranlasst eine umfangreiche, mehrstufige Sachverhaltsabklärung durchzuführen. Im zweiten Teil dieser Abklärung hat der Beauftragte alle Dienstleistungen, die von der Moneyhouse AG bzw. der Vorgängergesellschaft itonex AG über die Internetplattform www.moneyhouse.ch angeboten wurden, auf ihre Konformität mit dem Datenschutzgesetz überprüft. Die Abklärung wurde am 6.11.2014 mit dem Erlass einer Empfehlung abgeschlossen.

Nach intensiven Gesprächen hat Moneyhouse verschiedene Punkte der Empfehlung angenommen, insbesondere bezüglich der Datenrichtigkeit, der Information und der Behandlung von Löschungsgesuchen. Über diejenigen Empfehlungen, bei denen keine Einigung mit der Auskunftei erzielt werden konnte, wird nun das Bundesverwaltungsgericht zu befinden haben. Dies betrifft namentlich die Prüfung von Interessensnachweisen bei Bonitätsabfragen, die Zulässigkeit der Suchmaschinen-Indexierung sowie die Frage, ob Moneyhouse Persönlichkeitsprofile bearbeitet. Ziel des Weiterzugs ist es, den Persönlichkeitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie die Rechtssicherheit im Bereich der Auskunfteien und des Adresshandels zu stärken.


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