Keine eidgenössische Volksabstimmung am 29. November 2015

Bern, 29.04.2015 - -

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2015 beschlossen, auf eine eidgenössische Volksabstimmung am 29. November 2015 zu verzichten.

Der Abstimmungstermin im Spätherbst des Wahljahres wurde letztmals 1987 genutzt. Seither hat der Bundesrat auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung in zeitlicher Nähe zu den eidgenössischen Wahlen verzichtet. Im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 haben die Kantone den Bundesrat gebeten, auf den Abstimmungstermin unmittelbar nach den Wahlen zu verzichten - ein Wunsch, den in der Vergangenheit auch die politischen Parteien geäussert haben, da die Belastung bei parallelen Wahl- und Abstimmungskämpfen sehr gross wäre. In der Herbstsession 2014 hat der Nationalrat den Bundesrat aufgefordert, über Volksinitiativen nicht einen Monat nach den Nationalratswahlen abstimmen zu lassen.

Das nächste Blanko-Abstimmungsdatum für eine eidg. Volksabstimmung wird demnach der 28. Februar 2016 sein. Welche Vorlagen gegebenenfalls an diesem Datum zur Abstimmung gelangen, wird der Bundesrat später entscheiden.


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