Physiotherapieleistungen: Genehmigung einer Tarifstruktur

Bern, 29.04.2015 - Der Bundesrat hat den Vertrag zwischen den Tarifpartnern des Physiotherapiebereichs genehmigt. Durch diese Genehmigung wird eine einheitliche Tarifstruktur für den Bereich festgelegt. Zudem wird die Unsicherheit beendet, die dadurch entstanden ist, dass die alte Struktur aus dem Jahr 1998 seit der Kündigung des nationalen Physiotherapievertrags durch physioswiss per 30. Juni 2011 nicht mehr gültig ist. Die Tarifpartner haben beschlossen, ihren Vertrag auf Ende 2015 zu befristen. Der Bundesrat ermutigt sie, einen neuen Vertrag für die Zeit danach auszuhandeln.

Der nationale Vertrag über die Physiotherapieleistungen vom 1. Juli 1998 ist seit Ende Juni 2011 abgelaufen, nachdem er Ende 2009 von physioswiss gekündigt worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. August 2014 festgestellt, dass mit der Kündigung und dem Wegfall des nationalen Tarifvertrags seit dem 1. Juli 2011 keine gültige gesamtschweizerische Tarifstruktur mehr besteht.

Um dieser Situation ein Ende zu setzen, haben SVFP, H+, physioswiss, curafutura und santésuisse beschlossen, vertraglich eine Tarifstruktur festzulegen und diese dem Bundesrat zur Genehmigung einzureichen. Die Tarifstruktur des Vertrags vom 1. Februar 2015 ist identisch mit jener, die vom Bundesrat am 1. Juli 1998 genehmigt worden war. Das Inkrafttreten der Tarifstruktur wird  rückwirkend auf den 1. Juli 2011 festgelegt, befristet bis zum 31. Dezember 2015. Das Ziel der Partner ist es, die Rechtssicherheit für jene Situationen zu gewährleisten, für die sich zuvor keine Tarifstruktur als gültig erwies. Die Genehmigung des Vertrags durch den Bundesrat ermöglicht die Rückkehr zu einem vertraglich geregelten Zustand für die Vergütung von Physiotherapieleistungen.

Somit verfügt der Physiotherapiebereich bis zum 31. Dezember 2015 über eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für die Abrechnung von Physiotherapieleistungen.


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