Verpackungsmaterial zu oft mitgewogen

Bern-Wabern, 27.04.2015 - Im letzten Jahr prüfte und eichte der Schweizerische Eichdienst rund 140'000 Messmittel. Daneben wurden unter anderem Kontrollen des Offenverkaufs in Geschäften durchgeführt. Diese gaben zu Beanstandungen Anlass, weil oft Verpackungsmaterial mitgewogen wurde. Genauere Angaben finden sich im Jahresbericht 2014 über den Vollzug des Messgesetzes.

Mengenangaben im Handel sollten stimmen. Genauso sollten wir uns darauf verlassen können, dass die im Dienste der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt notwendigen Messungen korrekt und zuverlässig durchgeführt werden. Um dies sicherzustellen, prüft und eicht der schweizerische Eichdienst die in diesen Bereichen eingesetzten Messmittel. Dazu gehören beispielsweise Waagen im Detailhandel, Tanksäulen und Elektrizitätszähler.

Der schweizerische Eichdienst besteht aus dem Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS), den kantonalen Aufsichtsbehörden, Eichämtern und den Eichstellen. Im letzten Jahr prüfte und eichte er rund 140'000 Messmittel. Weiter kontrollierte er, ob die Mengenangaben auf abgepackten Waren korrekt angegeben sind. Zudem wurden im Rahmen der statistischen Überwachung rund 895'000 Elektrizitätszähler überprüft.

Neben Eichungen und Prüfungen führt der Schweizerische Eichdienst auch weitere Kontrollen durch. Detaillierte Informationen zu den Eichungen, Prüfungen und Kontrollen im Messwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein enthält der Jahresbericht 2014 über den Vollzug des Messgesetzes.

Nettoprinzip ungenügend beachtet
Einen Schwerpunkt der Kontrollen bildeten im letzten Jahr Testkäufe in rund 450 Geschäften in der ganzen Schweiz. Ziel war es, zu kontrollieren, ob den Kundinnen und Kunden auch im Offenverkauf die Ware nach der Nettomenge, also ohne das Gewicht des Verpackungsmaterials, verkauft wird. Das war nicht überall der Fall: In über 46 Prozent der kontrollierten Geschäfte war das Nettoprinzip nicht eingehalten worden.

Aufgrund dieser hohen Beanstandungsquote wird das METAS in diesem Jahr verstärkt über die geltenden Regelungen informieren, möglichst in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und den Konsumentenschutzorganisationen. Im nächsten Jahr soll dann geprüft werden, ob sich die Situation verbessert hat.

Hilfreiche Informationen bietet unter anderem ein Faltblatt «Netto verkaufen», das kurz und knapp die wichtigsten Regelungen für den Offenverkauf erläutert. Das Faltblatt kann auf www.metas.ch heruntergeladen oder beim METAS bezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Dr. Hans-Peter Vaterlaus, Schweizerischer Eichdienst, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS, Lindenweg 50, 3003 Bern-Wabern, T +41 58 387 03 04


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Eidgenössisches Institut für Metrologie
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