Schweiz erstattet 19,4 Millionen USD an Brasilien zurück

Bern, 15.04.2015 - Die Schweiz erstattet Brasilien 19,4 Millionen USD zurück. Es handelt sich um Vermögenswerte, die von der Bundesanwaltschaft im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Geldwäscherei gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige eingezogen worden waren.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte im Jahr 2003 gestützt auf eine Meldung der Meldestelle Geldwäscherei ein Strafverfahren gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige eröffnet, die Inhaber oder wirtschaftlich Berechtigte verschiedener Bankkonten in der Schweiz waren. Die BA übermittelte im Verlauf des Strafverfahrens verschiedene Rechtshilfeersuchen an die brasilianischen Behörden. Dank der aus Brasilien erhaltenen Beweismittel konnte die BA im Jahr 2008 ihr Strafverfahren abschliessen und Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 19,4 Millionen USD einziehen. Im gleichen Jahr ersuchten die brasilianischen Behörden, die im gleichen Fall ebenfalls ein Strafverfahren (Operation Anaconda) führten, die Schweiz um die Rückerstattung der eingezogenen Vermögenswerte.

Rückerstattung gestützt auf das Sharing-Gesetz

Vermögenswerte, die im Rahmen eines schweizerischen Strafverfahrens eingezogen worden sind, können nicht auf der Grundlage des Rechtshilfegesetzes an einen ausländischen Staat zurückerstattet werden. Eine Rückerstattung ist jedoch möglich gestützt auf das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (Sharing-Gesetz). In der Regel werden die eingezogenen Vermögenswerte zwar gleichmässig zwischen der Schweiz und dem ausländischen Staat aufgeteilt. In begründeten Fällen ist es jedoch möglich, von dieser Regel abzuweichen und die Vermögenswerte vollumfänglich an den ausländischen Staat zurückzuerstatten. Im vorliegenden Fall ist eine Rückerstattung angebracht, weil die Gelder vorwiegend aus der Korruption zulasten des brasilianischen Staates stammen und namentlich auch dank der von Brasilien gewährten Rechtshilfe eingezogen werden konnten. Das Bundesamt für Justiz (BJ) schloss deshalb im Einvernehmen mit der BA und anderen schweizerischen Behörden mit dem brasilanischen Justizministerium eine entsprechende Vereinbarung über die Rückerstattung ab. Brasilien hat der Schweiz die dafür nötige Gegenrechtserklärung abgegeben.


Adresse für Rückfragen

Strafverfahren: Bundesanwaltschaft, T +41 58 464 32 40, info@ba.admin.ch
Rückerstattung: Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch


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