WEKO: Prävention und Durchsetzung

Bern, 09.04.2015 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) blickte an ihrer Jahresmedienkonferenz auf die wichtigsten letztjährigen Entscheide im Kampf gegen Kartelle und für offene Märkte zurück. Sie betonte ihre Rolle als „Fürsprecherin des Wettbewerbs“, in welcher sie Unternehmen und staatliche Stellen informiert, berät und damit den Wettbewerb fördert.

Die WEKO setzt sich konsequent für offene Märkte ein. Insbesondere hat sie in ihrem Entscheid zu Jura Kaffeemaschinen ihre Praxis bestätigt, dass der Online-Handel ein wichtiges Element zur Förderung des Wettbewerbs ist und grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden darf. Die WEKO zeigte mit ihrem Entscheid gegen die Schweizerische Depeschenagentur SDA auf, dass marktbeherrschende Unternehmen ihren Konkurrenten Märkte nicht mit Exklusivverträgen und gezielter Diskriminierung verschliessen dürfen. Jegliche Form der Koordinierung von Preisen zwischen Konkurrenten erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des Kartells, das allgemein als schädlich für die Wirtschaft und Konsumenten angesehen wird. Ausnahmsweise können Preisabreden aber gerechtfertigt werden, wie die WEKO im Fall der koordinierten Interchange-Fee für Kreditkarten entschied.

Die WEKO ging auch auf ihre Rolle als „Fürsprecherin des Wettbewerbs“ ein. Neben der Aufdeckung und Sanktionierung von Wettbewerbsbeschränkungen hat die Wettbewerbsbehörde auch die Aufgabe, Unternehmen und staatliche Stellen zu beraten und über ihre Entscheide angemessen zu informieren. Damit sollen künftige Wettbewerbsverstösse vermieden und staatliche Wettbewerbsbeschränkungen abgebaut werden. Dies verdeutlicht sich beispielsweise im Kampf gegen Submissionsabreden. Neben den Verfahren gegen fehlbare Bauunternehmen hat die Wettbewerbsbehörde viel in die Schulung und Sensibilisierung von Vergabestellen auf Stufe Bund und Kantone investiert.


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