Flankierende Massnahmen: Bundesrat möchte Bussenerhöhung im Entsendegesetz
Bern, 01.04.2015 - Der Bundesrat hat am 1. April vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit Kenntnis genommen. Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis hat er beschlossen, die Erhöhung der Obergrenze der Sanktionen im Entsendegesetz von heute 5‘000 Franken auf 30‘000 Franken bei Verstössen gegen die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen dem Parlament vorzuschlagen. Den Rest der Vorlage wird der Bundesrat einstweilen sistieren.
Die vom 19. September 2014 bis am 19. Dezember 2014 durchgeführte Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Optimierung der FlaM hat ergeben, dass eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer der Stossrichtung der Vorlage kritisch gegenüber steht. Sie werfen die Frage auf, ob aufgrund der laufenden Umsetzung der Initiative „Gegen Masseneinwanderung" momentan der richtige Zeitpunkt für Anpassungen bei den FlaM sei. Der Bundesrat hat daher am 1. April die Sistierung der Vorlage beschlossen.
Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungsinitiative wird geprüft werden, wie die FlaM dem neuen Zulassungssystem angepasst werden müssen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, die Massnahmen der Vorlage, die namentlich Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen vorsehen, in diese Prüfung einzubeziehen.
Die von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern mehrheitlich befürwortete Erhöhung der Sanktionen im Entsendegesetz soll hingegen vom WBF parallel zur geplanten Revision des Bundesgesetztes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) weiterverfolgt und dem Bundesrat spätestens bis im Oktober 2015 vorgelegt werden. Der Bundesrat hat am 1. April die Vernehmlassung zur Revision des BGSA eröffnet.
Der Bundesrat hatte das Bundesgesetz zur Optimierung der FlaM am 19. September 2014 in die Vernehmlassung geschickt. Der Vorschlag des Bundesrates stützt sich auf den Bericht einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner, die zwischen Juli 2013 und Februar 2014 die Wirksamkeit der FlaM analysiert und Handlungsbedarf geprüft hatte.
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