Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen

Bern, 01.04.2015 - Der Bundesrat hat am 1. April 2015 ein Positionspapier zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen verabschiedet. Das Papier legt vier strategische Stossrichtungen fest und enthält einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen.

Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) hat in den letzten Jahren international an Bedeutung gewonnen. Die Vielschichtigkeit der Thematik und die verschiedenen Zuständigkeiten in der Bundesverwaltung erfordern eine enge Koordination und eine kohärente Ausrichtung der CSR-Aktivitäten des Bundes. Der Bund erwartet von den Wirtschafsakteuren, dass sie ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Die internationale Positionierung der Schweizer Unternehmen als verantwortungsvolle und wettbewerbsfähige Akteure soll langfristig gestärkt werden. Gleichzeitig leistet eine breite und konsequente Anwendung der CSR einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Das Positionspapier zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (CSR-Positionspapier), das in einem interdepartementalen Prozess unter der Leitung des SECO erarbeitet wurde, verfolgt zwei Hauptziele: Es informiert Unternehmen und deren Anspruchsgruppen über die Ziele und Erwartungen des Bundes in Bezug auf die CSR und gibt einen Überblick über aktuelle und zukünftige CSR-Aktivitäten auf Bundesebene.

Das CSR-Positionspapier legt vier strategische Stossrichtungen der Bundesaktivitäten fest: Der Bund setzt sich auf internationaler Ebene für die Gestaltung von CSR-Standards ein, sensibilisiert und unterstützt Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung der CSR, stärkt die CSR in Entwicklungs- und Transitionsländern und fördert die Transparenz von CSR-Aktivitäten. Die Massnahmen zu den vier Stossrichtungen sind in einem Aktionsplan 2015-2019 festgehalten, welcher Bestandteil des Positionspapiers ist.

Mit dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, achtet der Bund auf eine breite internationale Abstützung der CSR-Initiativen und sucht Lösungen, die keine unverhältnismässige administrative Belastung mit sich bringen. Er legt Wert darauf, dass die CSR im Dialog mit Unternehmen und weiteren Interessengruppen gefördert wird.

Das SECO koordiniert die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplans mit den betroffenen Departementen bzw. Ämtern. Vertreter externer Interessengruppen (u.a. Unternehmen, Verbände, Arbeitnehmerorganisationen, Nichtregierungsorganisationen) werden in diese Arbeiten einbezogen.  Nach zwei Jahren erstattet das SECO dem Bundesrat Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans.

Mit der Überweisung des Postulats 12.3503 "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz" hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, ihm einen Bericht über seine Strategie zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Schweiz zu verfassen. Das CSR-Positionspapier und der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte welcher für Mitte 2015 geplant ist, ergänzen sich gegenseitig. Das CSR-Positionspapier nimmt keine Entscheidungen bezüglich des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorweg.


Adresse für Rückfragen

Christian Etter, Leiter Leistungsbereich Aussenwirtschaftliche Fachdienste, SECO
Tel: 058 58 464 08 62, christian.etter@seco.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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