Afghanische Familie in Italien angekommen

Bern-Wabern, 01.04.2015 - Im November hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Schweiz Familien im Rahmen des Dublin-Abkommens nur nach Italien überführen darf, wenn Italien spezielle Garantien abgibt. Diese Garantien hat die Schweiz im Fall einer afghanischen Familie – der Klägerin im Gerichtsfall – im November erhalten. Die Familie ist in der Zwischenzeit nach Italien ausgereist.

Am 31. März ist eine afghanische Familie von der Schweiz nach Italien ausgereist. Sie lebt in einer Wohnung, die kindsgerecht ist - also den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht. Weiter hat Italien garantiert, dass die Familie nicht getrennt wird - die Einheit der Familie also gewährleistet ist. Auch das ist eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Italien gibt Garantien ab
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Anfang November 2014 im Fall der afghanischen Familie entschieden, dass die Schweiz individuelle Garantien einholen müsse, wenn sie Familien im Rahmen des Dublinabkommens nach Italien überführt. Das Gericht ordnete an, dass Familien nicht getrennt werden dürfen und die Kinder altersgerecht untergebracht sein müssen. Daraufhin hat der Direktor des Departementes für Bürgerfreiheiten und Migration im italienischen Innenministerium, Mario Morcone, der Schweiz zugesichert, bei Rückführungen von Familien in jedem Einzelfall die entsprechenden Garantien beizubringen. Italien gewährleiste, dass die Familieneinheit gewahrt bleibe und die Asylsuchenden in angemessenen Unterkünften einquartiert würden [1].


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