Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Uruguay

Bern, 30.03.2015 - Das im April 2013 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweiz und Uruguay über soziale Sicherheit tritt nach der Ratifizierung durch die Parlamente der beiden Staaten am 1. April 2015 in Kraft.

Das Abkommen mit Uruguay entspricht den jüngsten von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es bezweckt die Koordination der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten (in der Schweiz AHV/IV), um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen von Angehörigen des anderen Staates zu vermeiden. Entsprechend gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung sowie die Auszahlung von Rentenleistungen im Ausland.


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