Beitrag der Schweiz für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

Bern, 25.03.2015 - Der Bundesrat hat heute für das laufende Jahr einen Sitzbeitrag von CHF 80 Mio. für das IKRK gesprochen. Geleistet wird diese Unterstützung aus dem Rahmenkredit der Humanitären Hilfe des Bundes.

Die aktuellen bewaffneten Konflikte lösen durch ihre Dauer, Intensität und ihr Ausmass enorme humanitäre Bedürfnisse aus. Die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen war seit dem zweiten Weltkrieg nie mehr so hoch. Das internationale humanitäre Völkerrecht wird in vielen Konflikten und Krisen, wie beispielsweise in Syrien, auf erschreckende Art und Weise verletzt. Humanitären Helfern wird der Zugang zu Kriegsopfern oft verweigert und verhindert. Umso bedeutender ist die Arbeit des IKRK in den Kriegs- und Krisengebieten. Durch seine neutrale und vertrauliche Arbeitsweise ist es eine der wenigen - wenn nicht die einzige - humanitäre Organisation, die von den jeweiligen Konfliktparteien respektiert wird. Dadurch kann die Hilfe des IKRK die vielen Bedürftigen erreichen.

Das IKRK ist der bedeutendste Partner des Bundes im humanitären Bereich. Die Schweiz leistet den grössten Sitzbeitrag an das IKRK, und ist gemessen an den Gesamtbeiträgen von 2014 sein drittgrösster Geber. Das IKRK ist mit der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen seit jeher eng verbunden. Der Sitzbeitrag ermöglicht es dem IKRK, seine anspruchsvolle Aufgabe im Dienste der von Krisen und Konflikten betroffenen Personen wahrzunehmen. Seine Einsätze koordiniert das IKRK vom Hauptsitz Genf aus mit weltweit mehr als 80 Delegationen.

Zusätzlich zum Sitzbeitrag finanziert der Bund 2015 mit CHF 50,3 Mio. spezifische humanitäre Operationen des IKRK sowie, zum 150. Jahrestag des IKRKs, 150 neue Delegierte des IKRK (CHF 18,2 Mio. über vier Jahre).


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