Neues Abkommen über den Strassenverkehr zwischen der Schweiz und Liechtenstein

Bern, 25.03.2015 - Der Bundesrat hat heute einem neuen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zugestimmt. Es regelt Fragen zum Strassenverkehr und ersetzt frühere Abkommen zu diesem Bereich.

Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ist im Bereich des Strassenverkehrs traditionell gut. Das neue Abkommen bekräftigt die enge Zusammenarbeit und stellt sie aufgrund teils unterschiedlicher Bestimmungen auf eine neue Basis. Es regelt beispielsweise den Umtausch des Führerausweises bei einem Wohnsitzwechsel von einem Staat in den anderen. Ausserdem können künftig nach Widerhandlungen Führerausweise des anderen Vertragsstaates aberkannt werden. In der Praxis bedeutet dies meist ein zeitlich befristetes Fahrverbot in dem Staat, in dem die Widerhandlung begangen wurde. Damit wird die gleiche Regelung eingeführt, wie sie von der Schweiz seit längerem gegenüber Fahrzeuglenkenden aus anderen europäischen Staaten angewendet wird.

Beteiligung am Informationssystem, gegenseitige Anerkennungen

Eine enge Zusammenarbeit besteht bei den Zulassungsdatenbanken zum Strassenverkehr. In der Schweiz werden die aktuellen Register zum Strassenverkehr durch ein neues System abgelöst. Das Abkommen regelt die Beteiligung Liechtensteins an diesem neuen System.

Gleichzeitig wird die gegenseitige Anerkennung von Führer- und Fähigkeitsausweisen oder Fahrlehrerbewilligungen aktualisiert. Neu können auch Bewilligungen für grenzüberschreitende Fahrten mit Ausnahmefahrzeugen und für Sonntags‑ und Nachtfahrten erteilt werden.


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