Das BLV bewilligt Enzym aus gentechnisch veränderten Bakterien

(Letzte Änderung 21.04.2015)

Bern, 19.03.2015 - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bewilligt die Verwendung des Verarbeitungshilfsstoffes maltogene Amylase zur Herstellung von Lebensmitteln. Dieses Enzym wird aus gentechnisch veränderten Bakterien gewonnen. Das BLV hat die Sicherheit des Enzyms geprüft und seine Verwendung als gesundheitlich unbedenklich bewertet.

Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ist gewährleistet, wenn Lebensmittel mit maltogener Amylase hergestellt werden. Zu diesem Schluss kommt das BLV nach eingehender Sicherheitsprüfung und bewilligt die Verwendung des Enzyms bis 2025.
Das Enzym wird unter den Markennamen Novamyl® und Maltogenase® angeboten. Es wird aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Bacillus subtilis) gewonnen. Novamyl® ist bereits 1992 in Dänemark und 1993 in Frankreich von den zuständigen Behörden bewilligt worden. In den anderen Staaten der Europäischen Union ist es ohne Bewilligung zugelassen.
In der Schweiz dürfen Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelherstellung nur mit einer Bewilligung des Bundes verwendet werden. Die letzte Bewilligung dieser Art erfolgte 2012.
Maltogene Amylase wird in Broten und anderen Backwaren verwendet. Sie reduziert das Kristallisieren der Stärke in der Krume (weiches Inneres von Brot), womit Brote langsamer altbacken werden. Weiter kann das Enzym zur Herstellung von Maltosesirup aus verflüssigter Stärke eingesetzt werden. Amylasen sind Enzyme, die natürlicherweise von vielen Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren gebildet werden. Zusammen mit anderen Enzymen bauen Amylasen die in der Nahrung vorhandene pflanzliche Stärke ab.


Adresse für Rückfragen

BLV, Kommunikation; Tel. +41 58 463 78 98; E-Mail: media@blv.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-56625.html