Die Schweiz und Italien haben Gelder kriminellen Ursprungs geteilt

Bern, 17.03.2015 - Die Schweiz und Italien haben in drei Sharing-Verfahren je zur Hälfte unrechtmässig erworbene Vermögenswerte in Höhe von 12,3 Millionen Euro geteilt. Die Vermögenswerte waren von der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin beschlagnahmt und in italienischen Verfahren eingezogen worden.

Im ersten Fall handelt es sich um 3,8 Millionen Euro, welche die Bundesanwaltschaft (BA) aufgrund eines italienischen Rechtshilfeersuchens beschlagnahmt hatte. Diese Vermögenswerte wurden in Italien in einem Verfahren wegen Geldwäscherei und anderer Delikte gegen Massimo Ciancimino und andere eingezogen. Die Gelder konnten im Verfahren auf dessen Vater Vito Ciancimino zurückgeführt werden, der wegen Korruption und Zugehörigkeit zu einer mafiösen Organisation rechtskräftig verurteilt worden war. Der Einziehungsentscheid wurde im Jahr 2011 rechtskräftig. Im Jahr 2013 ersuchte das Gericht von Palermo die BA um den Vollzug des Einziehungsentscheides; im Jahr 2014 verfügte die BA die Überweisung der Gelder an Italien.

Im zweiten Fall geht es um 4,9 Millionen Euro, welche ebenfalls die BA aufgrund eines italienischen Rechtshilfegesuchs beschlagnahmt hatte. Diese Vermögenswerte wurden in Italien in einem Verfahren wegen Veruntreuung und Geldwäscherei eingezogen. Der Einziehungsentscheid des Gerichts von Mailand wurde im Jahr 2012 rechtskräftig; im Jahr 2013 ordnete die BA die Überweisung der Gelder an Italien an.

Im dritten Fall geht es um 3,6 Millionen Euro, welche die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin aufgrund eines italienischen Rechtshilfeersuchens beschlagnahmt hatte. Diese Vermögenswerte wurden in Italien in einem Verfahren wegen Wucher, Schmuggel und Geldwäscherei eingezogen. Der Einziehungsentscheid des Gerichts von Mailand wurde im Jahr 2014 rechtskräftig; im gleichen Jahr ordnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin die Überweisung der Gelder an Italien an.

In allen Fällen ist eine Teilung der eingezogenen Vermögenswerte gemäss "Sharing"-Gesetz möglich, da die Einziehung durch die italienischen Behörden in Zusammenarbeit mit schweizerischen Behörden erfolgte. Ende 2014 bzw. Anfang 2015 konnte das Bundesamt für Justiz (BJ) entsprechende Teilungsvereinbarungen mit dem italienischen Justizministerium abschliessen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-56585.html