Sonnenfinsternis vom 20. März – Astronomisches Schauspiel ohne Augenschaden

Bern, 17.03.2015 - Am 20 März 2015 ist es wieder soweit: In der Schweiz ist eine partielle Sonnenfinsternis zu beobachten. Dieses astronomische Schauspiel birgt aber auch Gefahren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) warnt vor direktem Blick in die Sonne.

Wird die Sonnenfinsternis von blossem Auge oder mit einem ungeeigneten Hilfsmittel beobachtet, können auf der Netzhaut bleibende Verbrennungen entstehen. Deshalb müssen die Augen unbedingt entsprechend geschützt werden. Keinesfalls sollen Hilfsmittel wie geschwärztes Glas, Sonnenbrillen, Filme, CD oder optische Instrumente ohne Spezialfilter verwendet werden. Die Gefahr von Verletzungen ist umso grösser, als eine Verbrennung der Netzhaut von keinerlei Schmerzen begleitet ist und sich Schäden erst einige Stunden später bemerkbar machen.

Das BAG empfiehlt, im Optikergeschäft, in der Apotheke oder Drogerie eine spezielle Sonnenbeobachtungsbrille zu kaufen. Die Brillen sollten zertifiziert sein und die CE-Kennzeichnung tragen. Es sollten keine Beobachtungsbrillen verwendet werden, die beschädigt sind oder ältere Modelle, bei denen unklar ist, ob sie noch genügenden Schutz bieten.

Auch mit Sonnenbeobachtungsbrille ist Vorsicht geboten. Die selten optimal sitzenden Kartonfassungen können verrutschen oder reissen, dies insbesondere bei Brillenträgern und Kindern. Auch sollten Kinder beim Sonnenbeobachten immer unter Aufsicht sein.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 058 462 95 05, media@bag.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-56581.html