Einkaufszentrum in Landquart: Beschwerde abgewiesen

Bern, 13.03.2015 - Der Bundesrat hat eine Beschwerde der Gewerkschaft Unia wegen mangelhafter Vollstreckung eines Urteils des Bundesgerichts betreffend Sonntagsarbeit im Einkaufszentrum "Designer Outlet Landquart" abgewiesen. Die Vollstreckung einer Feststellung ist nämlich nicht möglich: Das Bundesgericht hat zwar die Rechtslage verbindlich geklärt, aber keiner Partei eine Pflicht auferlegt.

Mit Urteil vom 12. Februar 2014 hatte das Bundesgericht eine Beschwerde der Gewerkschaft Unia gutgeheissen und festgestellt, dass die Betriebe im Einkaufszentrum "Designer Outlet Landquart" die Voraussetzungen für die Befreiung von der Bewilligungspflicht für Sonntagsarbeit nicht erfüllen. Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Kantons Graubünden (KIGA) räumte darauf den Betrieben des Einkaufszentrums eine sechsmonatige Übergangsfrist ein. Am 30. Juli 2014 erklärte das KIGA dann aber, dass die Sonntagsarbeit bis auf weiteres toleriert werde. Es bestehe aufgrund zweier parlamentarischer Vorstösse die Aussicht, dass eine bundesrechtliche Grundlage geschaffen werde, um an Sonntagen Arbeitskräfte in touristisch ausgerichteten Einkaufszentren beschäftigen zu können.

Am 1. September 2014 gelangte die Gewerkschaft Unia mit einer Beschwerde wegen mangelhafter Vollstreckung eines Entscheides des Bundesgerichts an den Bundesrat. Das Bundesgericht hat ein sogenanntes Feststellungsurteil getroffen, hält der Bundesrat fest: Es hat die Rechtslage für die Parteien verbindlich geklärt, aber der unterliegenden Partei keine Pflicht auferlegt. Da die Vollstreckung einer Feststellung nicht möglich ist, hat der Bundesrat die Beschwerde abgewiesen.

Keine aufsichtsrechtliche Massnahme

Der Bundesrat erachtet es auch nicht als notwendig, mit einer aufsichtsrechtlichen Massnahme im Sinne von Art. 186 Abs. 4 der Bundesverfassung für die Einhaltung des Bundesrechts zu sorgen. Zum einen hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) das KIGA in einer Aussprache aufgefordert, auf die Einhaltung der im Bundesgerichtsurteil festgestellten Rechtslage hinzuwirken. Zum anderen stellt das Arbeitsgesetz die vorsätzliche Missachtung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften durch Arbeitgeber unter Strafe. Dieser strafrechtliche Schutz der Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften gewährleistet, dass die Betriebe im Einkaufszentrum "Designer Outlet Landquart" auch ohne Verfügung des KIGA zu einem rechtskonformen Verhalten gezwungen werden können. Somit erübrigt sich eine zusätzliche aufsichtsrechtliche Massnahme des Bundesrates.

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 die einschlägige Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz auf den 1. April 2015 geändert, um Sonntagsarbeit in den auf internationalen Fremdenverkehr ausgerichteten Einkaufszentren zu erleichtern. Welche Einkaufszentren unter die neue Regelung fallen, wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) auf Antrag der Kantone festlegen.


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