Prümer Zusammenarbeit: Bundesrat erteilt Verhandlungsmandat

Bern, 13.03.2015 - Der Bundesrat will sich an der Prümer Zusammenarbeit beteiligen. Diese vereinfacht den Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zwischen den EU-Staaten. Der Bundesrat hat deshalb ein Mandat zu entsprechenden Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) erteilt. Die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kantone unterstützen das Mandat.

Der Bundesrat will mit der EU die Beteiligung der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit aushandeln. In seiner Sitzung vom Freitag hat er das erforderliche Mandat erteilt sowie die Zielvorgaben und Leitlinien für die Verhandlungen festgelegt. Die Aufnahme von Verhandlungen wird von den Kantonen wie auch von den Eidgenössischen Räten unterstützt. Im Oktober und November 2014 sprachen sich die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments für ein Verhandlungsmandat aus. Am 19. Dezember 2014 stimmte auch die Konferenz der Kantonsregierungen zu.

Zeitersparnis und Effizienzgewinn
Damit strafbare Handlungen unter anderem gegen Vermögen oder gegen Leib und Leben sowie Terrorismus wirksam und nachhaltig bekämpft werden können, ist ein schneller und effizienter Austausch präziser Information unabdingbar. Die zentralen Elemente der im deutschen Prüm abgeschlossenen Zusammenarbeit leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, namentlich der erleichterte Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdrücken sowie der Austausch von Fahrzeug- und Fahzeughalterdaten. Die Prümer Zusammenarbeit hat sich denn auch als zentrales und unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung in Europa etabliert.

Die Schweiz will nun ebenfalls die Vorteile dieses Instruments nutzen. Durch die Prümer Zusammenarbeit kann bei der Identifizierung von Personen, die strafbarer Handlungen wie Einbruch und Raub verdächtigt werden, wertvolle Zeit eingespart und die Effizienz der Ermittlungen gesteigert werden. Mit der Prümer Zusammenarbeit stellt die Schweiz überdies sicher, dass sie vom EU-Datenabgleich nicht ausgeschlossen bleibt.

Die Prümer Zusammenarbeit stellt keine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Um sich an der Zusammenarbeit beteiligen zu können, muss die Schweiz deshalb ein separates Abkommen mit der EU abschliessen. Die Verhandlungen können aufgenommen werden, sobald auch der Europäischen Kommission von den EU-Mitgliedstaaten ein Verhandlungsmandat erteilt worden ist.


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