Vote électronique: Neue Systeme und neue Kantone

Bern, 08.03.2015 - Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2015 hat der Kanton Glarus die elektronische Stimmabgabe zum ersten Mal eingesetzt. Der Kanton Zürich hat die Versuche wiederaufgenommen. Erstmals wurden auch neue Systeme mit der individuellen Verifizierbarkeit eingesetzt. Insgesamt haben 14 Kantone den elektronischen Stimmkanal angeboten.

Anlässlich des Urnengangs vom 8. März 2015 hat der Kanton Glarus seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten den elektronischen Stimmkanal zum ersten Mal angeboten. Ausserdem hat der Kanton Zürich die Versuche mit dem elektronischen Stimmkanal wiederaufgenommen. 2011 hatte der Kanton Zürich den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe sistiert. Auch im Kanton Zürich sind die Auslandschweizer Stimmberechtigten als Zielgruppe in die Versuche einbezogen worden. Dank der Einführung der elektronischen Stimmabgabe in den zwei Kantonen haben neu 99‘224 der 142‘000 schweizweit registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten vom neuen Stimmkanal profitieren können. Bund und Kantone haben so das 2011 festgelegte Ziel erreicht, der Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten bis zu den Wahlen 2015 den elektronischen Stimmkanal anzubieten.

In allen beteiligten Kantonen sind individuell verifizierbare Systeme zum Einsatz gekommen. Die individuelle Verifizierbarkeit erlaubt es den Stimmberechtigten, zu überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist. Damit können die Stimmberechtigten allfällige Manipulationen erkennen, die auf ihrem Gerät oder im Internet erfolgen könnten. Die Verifizierbarkeit steht im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen, die der Bundesrat 2013 in seinem dritten Bericht zu Vote électronique 2013 definiert hat.

Die Resultate des elektronischen Stimmkanals werden in Zukunft am Abend des Abstimmungssonntags auf der Internetseite der Bundeskanzlei und nicht mehr via Communiqué veröffentlicht. Medienmitteilungen werden künftig nur noch bei besonderen Ereignissen publiziert.

Zahlen und Fakten zum Urnengang vom 8. März 2015
14 Kantone haben insgesamt 194‘000 Stimmberechtigten die Möglichkeit angeboten, elektronisch abzustimmen. Die Kantone Genf und Neuenburg haben neben ihren Auslandschweizerinnen und -schwei­zern auch dieses Mal wieder Inlandschweizer Stimmberechtigte in den Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe einbezogen. Weitere zwölf Kantone (Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau) haben sich auf Auslandschweizerinnen und -schweizer beschränkt.

Bei der Auszählung der elektronischen Stimmen des Consortiums Vote électronique kam es zu einem Unterbruch. Der Prozess konnte nach einem manuellen Eingriff abgeschlossen werden. Es laufen zurzeit Abklärungen, damit künftig solche Vorfälle verhindert werden können.

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