E-Government soll in der Schweiz vorangetrieben werden: Konsultation eröffnet
Bern, 26.02.2015 - Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat Ende Februar die überarbeiteten Grundlagendokumente für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 zur Konsultation freigegeben. Bund, Kantone und Gemeinden erhalten somit die weiterentwickelte Strategie und die überarbeitete Rahmenvereinbarung sowie das neue Umsetzungskonzept zur Stellungnahme. Der Steuerungsausschuss hat zudem Kenntnis genommen vom Abschluss des priorisierten Vorhabens «A1.18 Meldungen von Zivilstandesänderungen».
Basierend auf der E-Government-Strategie Schweiz von 2007 und der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung treiben Bund, Kantone und Gemeinden E-Government in der Schweiz gemeinsam voran. Die Rahmenvereinbarung ist noch bis Ende 2015 gültig. Vor diesem Hintergrund hat der aus Vertretern aller föderalen Ebenen zusammengesetzte Steuerungsausschuss E-Government Schweiz Ende 2013 den Prozess zur Erneuerung der E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz lanciert. Der Steuerungsausschuss hat die Entwürfe der erneuerten Grundlagedokumente zur Konsultation zuhanden des Bundes, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie zuhanden des Städte- und des Gemeindeverbandes freigegeben.
Weiterentwicklung und Überarbeitung von Strategie und Rahmenvereinbarung
Die Resultate aus dem Controlling des Programms E-Government Schweiz und des Aktionsplans sowie die Ergebnisse der Anhörung bei den entsprechenden Fachstellen im Sommer 2014 haben die wichtigsten Handlungsfelder aufgezeigt, in denen die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 optimiert werden kann. Dementsprechend hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz gemeinsam mit dem erweiterten Projektteam aus Fachleuten aller föderalen Ebenen die E-Government-Strategie Schweiz weiterentwickelt und darauf abgestützt die Rahmenvereinbarung überarbeitet. Neu enthält die Strategie Ziele, deren Erfüllung auf operativer Ebene evaluiert werden kann. In der überarbeiteten Rahmenvereinbarung wird ein neues Steuerungs- und Umsetzungskonzept verankert, das einen stärkeren Einbezug von Fachleuten aller föderalen Ebenen in die Entscheidungsprozesse sowie eine stärkere Steuerung und eine Bündelung der umzusetzenden Projekte vorsieht.
Schwerpunktplan anstelle des Katalogs priorisierter Vorhaben
In einer im Sommer 2014 durchgeführten Anhörung wünschten viele Organisationen eine Fokussierung auf eine kleinere Anzahl Projekte mit strategischer Bedeutung. Auch das seit 2009 geführte Programmcontrolling zeigt, dass mit einer Bündelung der Anstrengungen auf weniger Projekte von grösserer Verbindlichkeit mit den vorhandenen Mitteln mehr Wirkung erzielt werden kann. Für die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz soll daher ab 2016 ein Schwerpunktplan definiert werden, der den heutigen Katalog mit 59 priorisierten Vorhaben sowie den Aktionsplan ersetzt. Wenige Projekte und dauerhafte gemeinsame Aufgaben, die strategisch relevant sind, werden über Leistungsvereinbarungen an verantwortliche Organisationen übertragen. Während der aus Exekutivmitgliedern aller föderalen Ebenen politisch zusammengesetzte Steuerungsausschuss weiterhin die strategische Gesamtsteuerung wahrnimmt, liegt neu das Controlling und Risikomanagement der Umsetzung bei einem operativen Steuerungsgremium, dem aus Fachleuten aller föderalen Ebenen zusammengesetzten Planungsausschuss. Dies ermöglicht eine engere Begleitung und Steuerung der festgelegten Massnahmen. Das Konzept des Schwerpunktplans wird Bund, Kantonen und Gemeinden ebenfalls zur Konsultation vorgelegt.
Zivilstandsänderungen elektronisch melden
Im Vorhaben «A1.18 Meldung von Zivilstandsänderungen» wurden bis Februar 2010 die Voraussetzungen geschaffen, dass Gemeinden die Meldungen von Zivilstandsänderungen elektronisch erhalten können. Nun ist diese E-Government-Lösung weitgehend eingeführt. Mit einer Anpassung der Zivilstandsverordnung 2013 (Art. 49 Abs. 3), wonach Meldungen von Zivilstandesänderungen an die Gemeinden ausschliesslich auf dem elektronischen Weg erfolgen dürfen, konnte das Vorhaben beschleunigt werden. Somit ist das elektronische Meldewesen per Ende 2014 bereits in 80% der Schweizer Gemeinden umgesetzt, und das Vorhaben A1.18 konnte abgeschlossen werden. Das Bundesamt für Justiz treibt als federführende Organisation die elektronische Meldung der Zivilstandsänderungen bis zur vollständigen Etablierung in der Schweiz weiter voran.
Adresse für Rückfragen
Anna Faoro,
Geschäftsstelle E-Government Schweiz
Tel. 058 465 12 28, anna.faoro@isb.admin.ch
Herausgeber
Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch