Eignungstest für das Medizinstudium wird sicherer

Bern, 26.02.2015 - Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) empfiehlt angesichts der Zahl der eingegangenen Anmeldungen, den Zugang zum Studium der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie der Chiropraktik an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich für das Studienjahr 2015/16 erneut zu beschränken. Gleichzeitig will der Hochschulrat die Sicherheit beim Eignungstest für das Medizinstudium weiter verbessern. Aus diesem Grund hat er die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) mit der Umsetzung von vier gezielten Massnahmen für einen höheren Testschutz beauftragt.

1) Anmeldung zum Medizinstudium

An den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich haben sich bis zum 15. Februar 2015 3‘491 Personen für das Studium der Humanmedizin ab Herbst 2015 angemeldet (inkl. 78 Anmeldungen für Chiropraktik). 352 Anmeldungen sind für das Studium der Zahnmedizin eingegangen, für die Veterinärmedizin 476. Trotz der voraussehbaren Rückzüge bis zur Immatrikulation ist mit einer Überschreitung der Aufnahmekapazitäten zu rechnen. Diese Kapazitätsprobleme lassen sich auch durch Umleitungen vor Studienbeginn nicht beheben, weshalb der Hochschulrat empfiehlt, den Zugang zu den genannten Studiengängen wie in den Vorjahren zu beschränken.

Die Kapazitäten in Humanmedizin werden auch an jenen Universitäten deutlich überschritten, die den Zugang zum Studium nicht durch den Numerus clausus limitieren: Genf (+39%, 556 Anmeldungen auf 400 Plätze), Lausanne (+61%, 644 Anmeldungen auf 400 Plätze) und Neuenburg (+109%, 115 Anmeldungen auf 55 Plätze).

Aufgrund der Empfehlung zur Anwendung des Numerus clausus wird am 3. Juli 2015 für die Studienbewerberinnen und Studienbewerber der betreffenden Universitäten und für alle drei medizinischen Studiengänge sowie die Chiropraktik ein Eignungstest durchgeführt.

2) Eignungstest 2015

Der Hochschulrat hat entschieden, die Sicherheit beim Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) ab dem laufenden Jahr 2015 zu erhöhen. Er hat die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) mit der Umsetzung von vier Massnahmen beauftragt. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik (ZTD) an der Universität Freiburg geschehen.

  • Die Zusammenarbeit mit der an der Entwicklung des Tests beteiligten Partnerinstitution in Deutschland wird intensiviert und die jeweiligen Sicherheitskonzepte werden  gemeinsam analysiert.
  • Der sogenannte Vorbereitungsmarkt wird intensiver beobachtet. So lassen sich allfällige veröffentlichte Originalaufgaben frühzeitig identifizieren.
  • Das am Testtag an den Testorten eingesetzte Personal wird aufgestockt und im Bereich der Sicherheit gezielter geschult.
  • Die Einlass- und Materialkontrollen am Testtag werden punktuell verschärft.

Diese gezielten Massnahmen sollen Unregelmässigkeiten, wie sie beim Eignungstest 2014 auftraten, künftig verhindern. Damals mussten 14 von 198 EMS-Aufgaben von der Bewertung ausgenommen werden, da diese bereits vor der Durchführung des Tests in Umlauf kamen. Die Hintergründe des Vorfalls, der Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens ist, sind inzwischen weitgehend geklärt: Die Aufgaben stammten aus einer 1996 ausserhalb der Schweiz entwendeten Testversion. swissuniversities, das mit der Durchführung des Tests beauftragte Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik der Universität Freiburg (ZTD) sowie die deutschen Partner setzen alles daran, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Das Zusammenspiel der genannten Massnahmen soll es ermöglichen, den Eignungstest für das Medizinstudium wiederum unter optimalen Bedingungen durchzuführen. So gewährleistet der EMS ein zuverlässiges Zuteilungsverfahren in den medizinischen Studiengängen auf Basis der Eignung, ohne dass die Anwärterinnen und Anwärter dabei unnötigen Belastungen ausgesetzt werden.

Test als Kriterium für die Zulassung zum Medizinstudium

Mit dem Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) werden die von dem Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz empfohlenen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) zum Medizinstudium an den Universitäten von Basel, Bern, Freiburg und Zürich umgesetzt. Der EMS wird in Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution in Deutschland entwickelt und einmal pro Jahr an neun verschiedenen Orten in der Schweiz durchgeführt. Anmelde- und Testverfahren werden von swissuniversities organisiert, welche diese Aufgaben per 1. Januar 2015 von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) übernommen hat.

3) Nächste Schritte

Die Diskussionen zwischen dem Bund und den Kantonen über die Entwicklung der Studienkapazitäten in Humanmedizin werden im Rahmen der Vorbereitung der BFI-Botschaft 2017-2020 geführt. Sie begannen am 26. Februar 2015 und werden in den kommenden Monaten fortgesetzt. 


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