Bekämpfung von dschihadistisch motiviertem Terrorismus: Task Force legt Bericht vor und setzt erste Massnahmen um

Bern, 26.02.2015 - Die Task Force zur Bekämpfung dschihadistisch motivierter Reisen hat ihren ersten Bericht vorgelegt. Darin analysiert sie die aktuelle Situation in der Schweiz, beschreibt den Handlungsbedarf und die bereits ergriffenen Massnahmen und skizziert mögliche neue Massnahmen.

In ihrer Analyse der Bedrohungslage kommt die Task Force zum Schluss, dass die generelle Bedrohung durch dschihadistisch motivierte Reisende in Europa und damit auch in der Schweiz seit 2012 angestiegen ist. Die Schweiz kann in verschiedener Hinsicht betroffen sein, sei es als Transit- oder Herkunftsland für Reisende oder aber als neuer Niederlassungsort. Auch ein Anschlag wie in Paris oder Kopenhagen kann in unserem Land nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vorhandenen Mittel zur Bekämpfung des Phänomens werden daher überprüft und wo nötig verbessert.

Ein dschihadistisch motivierter Reisender durchläuft grundsätzlich fünf Phasen (Radikalisierung, Reise ins Konfliktgebiet, Engagement vor Ort, Rückkehr und nach der Reise). Der vorliegende Bericht der Task Force beschreibt für jede dieser Phasen die bereits zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung und Intervention und stellt weitere praktikable Massnahmen zur Diskussion. Die Task Force stützt ihre Analyse dabei auch auf Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen europäischen Staaten. Neu hinzu kommt die Problematik der Einzeltäter, die im Inland radikalisiert werden und gar nicht erst in ein Konfliktgebiet reisen. Die Anschläge in Ottawa, Paris und Kopenhagen haben aber gezeigt, dass diese Einzeltäter eine ernst zu nehmende Bedrohung darstellen.

Erste Massnahmen bereits umgesetzt
Der Bericht der Task Force zeigt auf, welche Massnahmen, für die schon eine gesetzliche Grundlage und geeignete Strukturen bestehen, von den Behörden bereits umgesetzt wurden. Zu den umgesetzten Massnahmen gehören unter anderem der beschleunigte Informationsaustausch zwischen den beteiligten Diensten in der Schweiz, die Intensivierung der präventiven Ansprachen durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) oder die Erstellung eines spezifischen Fragekatalogs für Asylanhörungen.

Andere Massnahmen sind noch in Prüfung, entweder weil zuerst gesetzliche Grundlagen geschaffen oder die geeigneten Strukturen bereitgestellt werden müssen. Für die Einrichtung einer Hotline für besorgte Familien beispielsweise sollen zunächst die Erfahrungen aus dem Ausland ausgewertet werden. Auch der Nutzen und die Verhältnismässigkeit von Ausreiseverboten müssen vertieft diskutiert werden. Eine allfällige Anpassung der gesetzlichen Grundlagen müsste danach den gewohnten Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

Auftrag und Zusammensetzung der Task Force
Im Juni 2014 wurde unter der Leitung von fedpol eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Problematik dschihadistisch motivierter Reisender befasst. Im Oktober 2014 hat die Kerngruppe Sicherheit (KGSi), ein vom Bundesrat eingesetztes Gremium bestehend aus dem Staatssekretär des EDA, dem Direktor des NDB und der Direktorin von fedpol, beschlossen, die Arbeitsgruppe in eine Task Force umzuwandeln und formell zu mandatieren.

In der Task Force arbeiten alle mit dem Thema befassten Behörden zusammen. Es sind dies fedpol, der Nachrichtendienst des Bundes, die Bundesanwaltschaft, die Politische Direktion und die Direktion für Völkerrecht des EDA, das Grenzwachtkorps, das Staatssekretariat für Migration, das Bundesamt für Justiz, die Flughafenpolizei und Kommandanten kantonaler Polizeikorps der Schweiz.

Im Einklang mit den Bestrebungen der europäischen Partnerstaaten und mit der UNO-Resolution 2178 (2014) verfolgt die Task Force folgende Ziele:

  • kein Export von Terrorismus aus der Schweiz in Konfliktregionen, Verhinderung von solchen Reisen;
  • keine Straftaten in der Schweiz oder mit Bezug zur Schweiz, begangen durch Schweizer Bürger oder Personen, die in der Schweiz nach Ausländer- oder Asylrecht wohnhaft sind;
  • Schutz des Schengenraums bzw. der Schengen Aussengrenzen.


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