Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden

Bern, 25.02.2015 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2015 die Botschaft über die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen (Amba Centro) und bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (Tiger) verabschiedet. Die Assistenzdiensteinsätze sollen demnach in reduziertem Umfang bis maximal Ende 2018 verlängert werden. Der Beschluss muss noch vom Parlament genehmigt werden.

Mit Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2012 wurden die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und die Unterstützung des EJPD (Bundessicherheitsdienst) bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bis Ende 2015 bewilligt. Gemäss der vom Bundesrat heute verabschiedeten Botschaft an die Bundesversammlung und den Empfehlungen der politischen Plattform des Sicherheitsverbundes Schweiz wird der Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden ein letztes Mal verlängert, bis zur Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee, jedoch bis spätestens am 31. Dezember 2018. Die Kantone sind noch nicht in der Lage, alle Angehörigen der Armee durch die Polizei und den Botschaftsschutz zu ersetzen. Es soll daher den Kantonen genügend Zeit für die Ausbildung der mit diesen Aufgaben betrauten Polizeikräfte gewährt werden.

Die Analyse der Bedrohungen des Bundessicherheitsdienstes bestimmt den Bedarf an Schutz- und Einsatzkräften von militärischer wie auch von ziviler Seite. Zurzeit werden maximal 80 Armeeangehörige für den Schutz ausländischer Vertretungen eingesetzt. 2016 bleibt dieser Personalbestand gleich hoch, wird dann jedoch ab 2017 auf maximal 44 Armeeangehörige reduziert. Bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleibt die Zahl der als „Air Marshals" eingesetzten Angehörigen der Militärischen Sicherheit und des Militärpolizei-Spezialdetachements von maximal 10 Mitgliedern unverändert.
 
Die Zuständigkeit des Bundes hinsichtlich finanzieller Unterstützung der zivilen Behörden für den Schutz ausländischer Vertretungen verbleibt beim VBS. Der Bund erstattet den Kantonen 90% der Kosten zurück. Die vom Bund getragenen Kosten für die Sicherheitsmassnahmen zugunsten der ausländischen Vertretungen betragen jährlich rund 40 Millionen Franken. Die Bundesausgaben für die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleiben mit 900‘000 Franken pro Jahr stabil.


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