Der Bundesrat analysiert den Handlungsbedarf in der Sozialhilfe

Bern, 25.02.2015 - Der Bundesrat hat einen Bericht zur Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen verabschiedet. Dieser analysiert den Handlungsbedarf und zeigt auf, wo heute in der Sozialhilfe Koordinationsbedarf besteht. Da sich die Kantone gegen ein Rahmengesetz des Bundes für die Sozialhilfe ausgesprochen haben, überlässt es der Bundesrat ihnen, den notwendigen verbindlichen Rahmen für die Sozialhilfe zu definieren.

In der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats werden die Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen analysiert. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Sozialhilfe eine tragende Säule des Systems der sozialen Sicherheit darstellt. Er ist der Ansicht, dass die Grundzüge der Sozialhilfe gesamtschweizerisch einheitlich geregelt werden sollten. Aus Sicht des Bundesrates müssten die Leistungsvoraussetzungen, die Mindestleistungen, die Leistungen für die soziale und berufliche Integration sowie die Koordination der Sozialhilfe mit anderen Leistungssystemen in einem verbindlichen Rahmen für die ganze Schweiz definiert werden. Heute definieren die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Richtlinien der SKOS) schweizweit einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die Sozialhilfe. Es ist den Kantonen und allenfalls Gemeinden freigestellt, wie weit sie die Richtlinien anwenden.

Bundesrat sieht Kantone in der Pflicht

Die wichtigsten Akteurinnen und Akteure in der Sozialhilfe sind sich einig, dass es einen verbindlichen Rahmen braucht. Sie befürworten aber unterschiedliche Lösungen. Die Städteinitiative Sozialpolitik und die SKOS plädieren für ein Sozialhilfe-Rahmengesetz auf Bundesebene. Der Gemeindeverband könnte sich allenfalls ein Konkordat vorstellen, wünscht aber insbesondere grösseren Handlungsspielraum für die Gemeinden. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) lehnt eine Kompetenz des Bundes in der Sozialhilfe auf Verfassungsstufe sowie ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe ab. Sie will eine einheitlichere Regelung der Sozialhilfe dadurch erreichen, dass sie künftig die Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien stärkt. Zurzeit ist die SKOS daran, ihre Richtlinien zu überarbeiten. Vorgesehen ist, dass die SODK die revidierten Richtlinien genehmigen und den Kantonen auf den 1. Januar 2016 zur Umsetzung empfehlen wird.

Der Bundesrat nimmt die Position der Kantone zur Kenntnis und begrüsst die laufenden Bestrebungen zur Stärkung der SKOS-Richtlinien. Sie bilden den notwendigen verbindlichen Rahmen, welcher in der Sozialhilfe zur Anwendung kommen muss.


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