Bund und Kantone wollen die Behandlung von seltenen Krankheiten verbessern

Bern, 20.02.2015 - Bund und Kantone haben gestern im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» über die ersten Umsetzungsschritte des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten diskutiert. Zudem will der Bund die Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige verbessern, worüber er an der Sitzung ebenfalls informierte.

Im vergangenen Oktober hat der Bundesrat das Nationale Konzept Seltene Krankheiten verabschiedet und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, einen Umsetzungsplan vorzulegen. Seltene Krankheiten sind Erkrankungen, die höchstens bei fünf von 10'000 Personen auftreten. Ziel ist es, eine Diagnose der jeweiligen Krankheit innert nützlicher Frist zu ermöglichen, eine qualitativ gute Versorgung über
den ganzen Krankheitsverlauf zu gewährleisten und die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen möglichst gut zu unterstützen. Das Konzept sieht 19 Massnahmen vor, bei deren Erarbeitung und Umsetzung der Bund und die Kantone wichtige Aufgaben übernehmen. Von drei Projekten sind die Kantone besonders betroffen: In der Schweiz sollen verschiedene Referenzzentren für seltene Krankheiten oder Krankheitsgruppen geschaffen werden. Dabei soll auf den bestehenden Fachzentren aufgebaut werden. In den Referenzzentren sollten auch
Gesundheitsfachpersonen ausgebildet werden, die ihre Kenntnisse an andere Fachleute weitergeben können. Zudem sollen Koordinationsstellen eingerichtet werden, die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen bei juristischen und administrativen Problemen unterstützen. Bund und Kantone konkretisieren in einem nächsten Schritt die Aufgabenteilung bei der Umsetzung der Massnahmen und deren Finanzierung.

Bessere Rahmenbedingungen für pflegende und betreuende Angehörige

Der Bundesrat will künftig die Rahmenbedingungen für pflegende und betreuende Angehörige so verbessern, dass sich diese langfristig engagieren können, ohne sich zu überfordern. Er hat dazu Anfang Dezember 2014 ein Massnahmenpaket verabschiedet. Dieses sieht eine
bessere Information und die Sicherstellung von bedarfsgerechten Entlastungsangeboten vor. Der Bundesrat will zudem prüfen, wie die Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit zusätzlich gefördert werden kann. Für längere pflegebedingte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz wird ein Betreuungsurlaub mit oder ohne Lohnfortzahlung geprüft. Die Umsetzung der Massnahmen soll gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden erfolgen. An der Sitzung des „Dialogs Nationale Gesundheitspolitik" wurden die vorgeschlagenen Massnahmen diskutiert.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 058 462 95 05, media@bag.admin.ch
GDK, Stefan Leutwyler, stv. Zentralsekretär, Tel 031 356 20 20, stefan.leutwyler@gdk-cds.ch


Herausgeber

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-56294.html