Kantone sollen das ambulante Angebot weiterhin regulieren können

Bern, 18.02.2015 - Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, das ambulante Angebot dauerhaft zu steuern und so eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu erreichen. Der Bundesrat schlägt dazu eine Lösung vor, mit der die Kantone - unter Einbezug der interessierten Kreise - bei einer Überversorgung die Zulassung von Leistungserbringern beschränken und bei einer Unterversorgung Fördermassnahmen treffen können. Der Bundesrat hat die Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet; sie soll die bisherige, bis Mitte 2016 befristete Regelung ablösen.

Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung in ihrem Gebiet zuständig und kennen die Versorgungslage und die Bedürfnisse in ihrem Gebiet am besten. Deshalb sollen sie auch künftig die Möglichkeit haben, das ambulante Angebot zu regulieren und so eine qualitativ hochstehende und zweckmässige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Kantone bei einer Überversorgung die Zulassung von  Leistungserbringern einschränken können, beispielsweise für ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet oder eine Region. Bei einer Unterversorgung haben die Kantone die Möglichkeit, Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen. Sie können zum Beispiel die Niederlassung neuer Leistungserbringer fördern, indem sie die benötigte Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Um Massnahmen beschliessen zu können, muss ein Kanton zunächst den Bedarf an ambulanten Leistungen ermitteln, mit welchem die gewünschte Versorgung erreicht werden kann. Der Kanton muss dabei die Tätigkeit der Spitäler im ambulanten Bereich berücksichtigen und die interessierten Kreise einbeziehen. Dazu setzt er eine Kommission ein, bestehend aus Vertretern der Versicherten, der Leistungserbringer sowie der Krankenversicherer. Diese nimmt zur Beurteilung der Versorgung Stellung und gibt eine Empfehlung zu den vorgeschlagenen Massnahmen ab.

Die Vorschläge zur langfristigen Steuerung des ambulanten Bereichs wurden zunächst an zwei runden Tischen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, verschiedenen Ärztevereinigungen, den Spitälern, den Apothekern, Krankenversicherern sowie Patientenorganisationen diskutiert. Der anschliessend erarbeitete Gesetzesentwurf wurde danach in eine Vernehmlassung gegeben. Aufgrund mehrerer Stellungnahmen wurde der Vorschlag gestrichen,  wonach der Bundesrat die kantonalen Tarife für den ambulanten Bereich senken kann, wenn der Kanton im Falle eines übermässigen Kostenanstiegs keine Massnahmen ergreift. Zudem sind die Kantone nicht dazu verpflichtet, den ambulanten Bereich der Spitäler zu regulieren, sie erhalten jedoch die Möglichkeit, dies zu tun.

Die vorgeschlagene Änderungen des KVG soll ab Mitte 2016 die derzeit gültige, bis Ende Juni 2016 befristete bedarfsabhängige Zulassung ablösen und den Kantonen eine dauerhafte Lösung bieten, die Versorgung im ambulanten Bereich optimal zu gestalten. Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Nachbarländern der Schweiz; in fast allen europäischen Staaten sind Bestimmungen in Kraft, mit welchen eine Über- oder Unterversorgung möglichst vermieden werden soll.


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