Bundesrat verabschiedet Bericht zur „Too big to fail“- Evaluation

Bern, 18.02.2015 - Der Bundesrat hat heute seinen Evaluationsbericht über die schweizerischen „Too-big-to-fail“-Bestimmungen verabschiedet. Der identifizierte Handlungsbedarf basiert auf dem Schlussbericht der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung der rechtlichen Anpassungen beauftragt. Diese betreffen insbesondere verstärkte Kapitalanforderungen.

Die „Too big to fail"-Problematik ist in der Schweiz seit dem 1. März 2012 im Bankengesetz geregelt. Damit soll verhindert werden, dass systemrelevante Finanzinstitute im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Gemäss Artikel 52 muss der Bundesrat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten die „Too-big-to-fail"-Bestimmungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der entsprechenden internationalen Standards im Ausland prüfen.

Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe mit hochrangigen Exponenten aus Privatwirtschaft, Behörden und Wissenschaft unter der Leitung von Professor Aymo Brunetti hatte das Schweizer „Too-big-to-fail"-Regime vertieft geprüft und ihre Empfehlungen am 5. Dezember 2014 veröffentlicht. Der Bundesrat ist ebenfalls der Überzeugung, dass die Beurteilung des Schweizer Ansatzes im internationalen Vergleich grundsätzlich positiv ausfällt. Eine Neuausrichtung des Regulierungsmodells ist deshalb nicht notwendig. Allerdings sind zusätzliche Massnahmen und Anpassungen nötig, um die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken weiter zu erhöhen und deren Sanierung oder geordnete Abwicklung ohne Kosten für die Steuerzahler zu ermöglichen. Es wird deshalb unter anderem empfohlen, die Eigenmittelanforderungen zu verstärken und sich sowohl bei den risikogewichteten Kapitalanforderungen als auch bei der ungewichteten Leverage Ratio weiterhin an den Ländern mit international führenden Anforderungen zu orientieren.

Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bis Ende 2015 Vorschläge zu den notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzulegen. Dazu soll eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des EFD mit Vertretern der Finanzmarktaufsicht FINMA und der Schweizerischen Nationalbank gebildet werden. Dabei sollen auch die betroffenen Finanzinstitute einbezogen werden.


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