FABI-Verordnungen gehen in Anhörung

Bern, 02.02.2015 - Nach dem Ja zu FABI in der Abstimmung über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur hat das Bundesamt für Verkehr BAV die entsprechenden Verordnungen angepasst. Dabei geht es unter anderem um die konkrete Ausgestaltung der Mitfinanzierung durch die Kantone. Bis Ende März 2015 können Interessierte im Rahmen einer Anhörung zu den Verordnungsentwürfen Stellung nehmen.

FABI bringt neue Planungsprozesse und Finanzierungszuständigkeiten für die Bahninfrastruktur. So werden etwa die Kantone künftig einen Beitrag von rund 500 Mio. Fr. in den Bahninfrastrukturfonds BIF leisten. Im Gegenzug werden sie von der Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur im Umfang von rund 300 Mio. Fr. pro Jahr entlastet.

Für den Finanzierungsbeitrag der Kantone an den BIF hat das BAV nun den detaillierten Verteilschlüssel ausgearbeitet: Pro Kanton sollen die von Bund und Kanton gemeinsam bestellten Personen- und Zugskilometer im regionalen Personenverkehr je zur Hälfte als Berechnungsgrundlage berücksichtigt werden. Die Zugskilometer (Zkm) entsprechen der Strecke, die vom Zug gefahren wird, unabhängig vom Auslastungsgrad. Die Personenkilometer (Pkm) entsprechen den im Zug zurückgelegten Kilometer aller Fahrgäste. Die Beträge sollen jährlich aktualisiert und den Kantonen jeweils im Februar des Vorjahres zur Verfügung gestellt werden, so dass diese in die Budgets der Kantone aufgenommen werden können.

Weitere Themen der Verordnungsänderungen sind zum Beispiel die Anpassung des Schlüssels der Kantonsbeteiligung im regionalen Personenverkehr, da in Zukunft die Privatbahn-Infrastruktur durch den Bund finanziert wird und nicht mehr durch die Kantone. Zudem werden Präzisierungen vorgenommen zum Umgang mit der Vorfinanzierung von Ausbauprojekten, zur Abgrenzungen zwischen Substanzerhalt und Ausbau, sowie zur Frage, ab welchem Ausmass der Bund Schäden durch Naturereignisse abdeckt.

Im Rahmen der Umsetzung von FABI werden Interessierte künftig zu folgenden Geschäften Stellung nehmen können:
• FABI-Verordnungen: Die heute eröffnete Anhörung dauert bis Ende März 2015. Die Verordnungen sollen ebenso wie die Verfassungsbestimmung und die Bundesgesetze vom Bundesrat voraussichtlich per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
• Gesetzesanpassungen zur Umsetzung von FABI: Im Nachgang zu FABI sind noch vereinzelte Abgleiche in der Gesetzgebung vorzunehmen, damit der Systemwechsel FABI sich nahtlos in die bestehende Gesetzgebung einfügt. Dabei geht es etwa um die Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen in Seilbahnen, die Gleichbehandlung von Kantons- und Bundeseinlage in den BIF oder um die Abgrenzung der Verantwortung bei Bahnhöfen mit mehreren Unternehmen und Betreiberinnen. Die Vernehmlassung dazu ist für Sommer 2015 geplant.
• Ausbauschritt 2030: Der Bundesrat wird 2018 den Ausbauschritt 2030 der Bahninfrastruktur ans Parlament überweisen. Die Planungsarbeiten sind aufgenommen, eine Vernehmlassung ist für 2017 geplant. Für den Ausbauschritt 2025, der im Rahmen von FABI beschlossen wurde, wird die Umsetzung vorbereitet.


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