Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes: Ergebnisse der Vernehmlassung

Bern, 21.01.2015 - Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes Kenntnis genommen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis spätestens Anfang März 2015 eine Botschaft auszuarbeiten. Die Anpassungen betreffen einerseits die teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer und anderseits eine Kompetenzdelegation an die Steuerbehörde für gewisse Steuerbefreiungen.

Mit der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Isidor Baumann (12.4203) wurde der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vorzuschlagen. Dies, um Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien. Rückerstattungsberechtigt sollen Verbraucher von Treibstoffen sein, die mit Schneeraupen ausgerüstete Pistenfahrzeuge, Motorschlitten und Quads zur Präparierung von Skipisten, Loipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwegen einsetzen. 18 Vernehmlassungsteilnehmer befürworten im Grundsatz die Vorlage, 21 sind dagegen. Umstritten ist, ob die Rückerstattung für Diesel-Fahrzeuge differenziert vorgenommen werden soll. Für schadstoffarme Fahrzeuge soll eine höhere Rückerstattung geltend gemacht werden können.

Weiter beabsichtigt der Bundesrat, mit einer Änderung der Mineralölsteuerverordnung vom  23. Oktober 2013, das Verfahren der Steuerbefreiungen für Lieferungen von Treib- und Brennstoffen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen an die Steuerbehörde zu delegieren. Die Ergänzung ändert an den bisher gewährten Steuerbefreiungen nichts. Sie wird von allen Vernehmlassungsteilnehmern befürwortet.

Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse, hat der Bundesrat das EFD beauftragt, die Botschaft bis Anfang März auszuarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Peter Sägesser, Stv. Sektionschef, Sektion Rückerstattungen und Betriebsprüfungen, Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Tel. 058 462 67 64, peter.saegesser@ezv.admin.ch (Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge)

Reto Stroh, Fachspezialist, Sektion Mineralölsteuer, Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Tel. 058 464 86 61, reto.stroh@ezv.admin.ch (Kompetenzdelegation)



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Der Bundesrat
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