Schweiz und Italien erzielen grundsätzliche Einigung in Steuerfragen

Bern, 16.01.2015 - Die Schweiz und Italien haben eine grundsätzliche Einigung über die künftige Zusammenarbeit in Steuerfragen erzielt. Zurzeit bereiten die beiden Regierungen die Unterzeichnung eines Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen sowie einer Roadmap mit Eckwerten vor. Die beiden Dokumente sollen vor der im italienischen Selbstanzeigeprogramm bezeichneten Frist vom 2. März 2015 unterzeichnet werden. Die Einigung verbessert die Beziehungen im Finanz- und Steuerbereich zwischen der Schweiz und Italien nach jahrelangen Kontroversen und erleichtert die Regularisierung von unversteuerten Geldern vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches.

Die Einigung zwischen der Schweiz und Italien wurde am 19. Dezember 2014 parafiert. Zurzeit finden in der Schweiz die vor der Unterzeichnung gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen der Kantone und Wirtschaftsverbände statt. Die Unterzeichnung soll bis Ende Februar erfolgen.

Die angestrebten Ziele konnten in den Verhandlungen erreicht werden.

  • Geregelter Übergang zum künftigen automatischen Informationsaustausch, namentlich die Vereinfachung der Regularisierung von Vermögenswerten von italienischen Bankkunden ohne massive Kapitalabflüsse und zur Reduktion der Risiken für Banken und ihre Angestellten aus rechtlicher Verfolgung.
  • Streichung der Schweiz von den italienischen schwarzen Listen sobald als möglich.
  • Verbesserung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Italien, Übergang zum OECD-Standard beim Informationsaustausch auf Anfrage.
  • Verbesserung des Grenzgängerabkommens
  • Verbesserung des Marktzugangs für Finanzdienstleister

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Italien soll mit einem Protokoll ergänzt werden, das den OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht. Es soll nach der Inkraftsetzung - wie in mehreren Abkommen mit anderen Ländern - für Tatbestände ab dem Tag der Unterzeichnung anwendbar sein.

Nebst dem Änderungsprotokoll zum DBA haben die Verhandlungen den Abschluss der Roadmap ermöglicht. Die Roadmap enthält eine klare, politische Verpflichtung zu mehreren Punkten der bilateralen Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich. Die Roadmap wird gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zum DBA veröffentlicht. Sie enthält insbesondere folgende Punkte:

  • Automatischer Informationsaustausch: Der OECD-Standard soll in Zukunft zwischen der Schweiz und Italien mit einer neuen rechtlichen Grundlage eingeführt werden.
  • Regularisierung der Vergangenheit: Italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz können am italienischen Selbstanzeigeprogramm (VDP) zu gleichen Bedingungen teilnehmen wie solche in anderen Ländern, die nicht auf einer schwarzen Liste figurieren. Beide Staaten können Gruppenersuchen stellen, um Personen zu identifizieren, die unversteuerte Vermögenswerte verschleiern wollen. Dabei gilt der OECD-Standard, es darf sich nicht um Fishing Expeditions handeln.
  • Strafverfolgung von Steuerpflichtigen sowie Finanzinstituten und ihren Angestellten: Steuerpflichtige, die am VDP teilnehmen, erhalten eine Strafreduktion. Finanzinstitute und deren Mitarbeitenden sind grundsätzlich für Steuerdelikte ihrer Kunden nicht verantwortlich. Dem kooperativen Verhalten der Finanzinstitute bei der Regularisierung ihrer Kunden wird positiv Rechnung getragen.
  • Weitere Änderung des DBA Schweiz-Italien: In einer zweiten Phase wird unter anderem eine Reduktion von Steuersätzen auf Dividenden und Zinsen, eine Änderung der Missbrauchsbestimmung und die Einführung einer Schiedsklausel angestrebt.
  • Besteuerung der Grenzgänger: Künftig sollen Grenzgänger einer beschränkten Besteuerung im Staat, in welchem sie die Arbeit ausüben, und auch einer ordentlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat unterliegen. Der Anteil im Staat des Arbeitsortes beträgt maximal 70 Prozent des Totals der Quellensteuer. Die gesamte Steuerlast der Grenzgänger wird unter der neuen Regelung nicht unter der aktuellen liegen und anfangs auch nicht höher sein. Die neue Besteuerung der Grenzgänger soll Gegenstand eines Abkommens sein, das in der ersten Hälfte 2015 verhandelt werden soll. Beide Seiten haben sich zu raschen Verhandlungen verpflichtet.
  • Italienische schwarze Listen: Mit dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA wird die Schweiz von den Listen gestrichen, die einzig auf dem fehlenden Informationsaustausch beruhen. Die heutigen besonderen Regimes der Unternehmensbesteuerung, die sich auf den italienischen schwarzen Listen befinden, werden von diesen Listen gestrichen, sobald sie abgeschafft oder gemäss internationalen Standards angepasst sind.
  • Finanzmarktzutritt: Beide Seiten bestätigen den Willen, nach Möglichkeiten der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Finanzmarktzutritts zu suchen. Bald werden dazu technische Gespräche aufgenommen.
  • Campione d'Italia: Die zuständigen Behörden werden die Diskussionen weiterführen, um kurzfristig pragmatische Lösungen für einzelne Aspekte der indirekten Steuern und langfristig Lösungen für die anderen steuerlichen und nicht-steuerlichen Fragen zu finden.

Nach jahrelangen Kontroversen eröffnet diese Einigung zwischen der Schweiz und Italien eine neue Basis, die es ermöglicht, die Zusammenarbeit zu stärken und die Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu verbessern und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen in einem positiven Klima zu entwickeln. Die Einigung wird die Abwicklung des jüngst vom italienischen Parlament beschlossenen italienischen Selbstanzeigeprogramms erleichtern und die Rechtssicherheit für italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz entscheidend verbessern. Dies bietet dem Finanzplatz Tessin weiterhin gute Perspektiven.


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