Bundesrat will höhere Berufsbildung stärken

Bern, 14.01.2015 - Der Bundesrat hat heute den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung in die Vernehmlassung geschickt. Damit wird eine Forderung des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung umgesetzt, das der Bundesrat Ende August 2014 beschlossen hatte: Die Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen für eidgenössische Prüfungen sollen ab dem Jahr 2017 mittels direkter Bundesbeiträge finanziell unterstützt werden. Dadurch werden die unterschiedlichen Belastungen von Studierenden der tertiären Bildungsstufe einander angeglichen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs geleistet werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. April 2015.

Mit der höheren Berufsbildung (HBB) verfügt die Schweiz über ein bewährtes Modell zur beruflichen Weiterqualifizierung. Sie bildet zusammen mit den Hochschulen die Tertiärstufe des Bildungssystems. Neben den Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen stellen besonders die Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis und die höheren Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom eine weiterführende Qualifizierungsmöglichkeit für Berufsleute dar, die sich nahe am Arbeitsmarkt orientiert und flexibel auf Änderungen der Arbeitswelt eingeht.

Heute subventionieren die Kantone ausgewählte Anbieter von vorbereitenden Kursen (angebotsorientierte Finanzierung), und der Bund beteiligt sich indirekt über die jährlichen Pauschalbeiträge an die Kantone für die Berufsbildung. Um die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand zwischen den tertiären Bildungsstufen anzugleichen und eine schweizweit einheitliche Lösung für die Subventionierung der vorbereitenden Kurse zu realisieren, hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gemeinsam mit den Verbundpartnern (Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) einen Vorschlag für ein neues Finanzierungsmodell erarbeitet. Der Lösungsansatz sieht ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell vor, das die Teilnehmenden direkt entlastet und die Attraktivität der Prüfungen insgesamt erhöht. Die Kantone bleiben frei, weiterhin ausgewählte Angebote zu subventionieren. Die Umsetzung durch den Bund vermindert insgesamt den administrativen Aufwand im Vergleich zu anderen geprüften Modellen. Der Systemwechsel von einer angebotsorientierten Finanzierung durch die Kantone zu einer subjektorientierten Finanzierung durch den Bund bedarf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG). Die Höhe der Zusatzaufwendungen und die Lastenverteilung auf Bund und Kantone werden im Rahmen der verfügbaren Mittel der BFI-Botschaft 2017-2020 festgelegt werden.

Die Neugestaltung und Erhöhung der Beiträge für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen bildet einen Schwerpunkt des vom Bundesrat im letzten Sommer beschlossenen Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Im Vergleich zu Studierenden an Hochschulen sind Studierende im Bereich der höheren Berufsbildung teilweise mit markant höheren direkten Kosten konfrontiert. Auch ist die Freizügigkeit der Studierenden aufgrund der unterschiedlichen Subventionierungspraxis der Kantone nicht gewährleistet. Mit der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV), die Anfang 2014 in Kraft getreten ist, haben die Kantone bereits eine Grundlage für die Mitfinanzierung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen und die Freizügigkeit für deren Studierende geschaffen. Anfang 2013 hatte der Bundesrat zudem die Bundesbeiträge für die Durchführung der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen von 25 auf 60 (in Ausnahmefällen bis 80 Prozent) erhöht. Einen grossen Teil der Gesamtkosten für die eidgenössischen Prüfungen verursachen jedoch die vorbereitenden Kurse, welche die Teilnehmenden bis anhin überwiegend selbst bezahlen müssen.


Adresse für Rückfragen

Rémy Hübschi,
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,
Leiter Abteilung Höhere Berufsbildung,
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