Bundesrat lehnt Initiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» ab

(Letzte Änderung 15.01.2015)

Bern, 07.01.2015 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» ab. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf legte heute die Gründe für die Ablehnung dar. Die Initiative würde zu einem überstürzten Umbau des Energiesystems mit sehr hohen Steuersätzen führen. Durch den vorgeschlagenen Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer würde die Finanzierung der Bundesaufgaben und der Sozialversicherungen gefährdet. Die Initiative würde zudem zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führen und einkommensschwache Haushalte übermässig stark treffen.

Die am 17. Dezember 2012 von der Grünliberalen Partei (GLP) eingereichte Volksinitiative verlangt, dass eine Steuer auf nicht erneuerbare Energie eingeführt wird. Dafür soll die Mehrwertsteuer abgeschafft werden. Die Energie soll so hoch besteuert werden, dass die gleichen Einnahmen erzielt werden wie heute mit der Mehrwertsteuer.

Der Bundesrat befürwortet zwar grundsätzlich das Anliegen, zur Erreichung von Zielen in der Klima- und Energiepolitik längerfristig primär auf Lenkungsabgaben zu setzen. Wesentliche Gründe sprechen jedoch für eine Ablehnung der Initiative.

Abschaffung der Mehrwertsteuer ist riskant

Die Mehrwertsteuer ist mit derzeit über 22 Milliarden Franken jährlich die wichtigste Einnahmequelle des Bundes und wird auch für die Sozialversicherungen immer wichtiger. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die für die meisten der in der Schweiz konsumierten Güter gilt, würde die Energiesteuer nur wenige Güter erfassen. Um die gleichen Einnahmen wie aus der Mehrwertsteuer zu erzielen, müssten deshalb sehr hohe Energiesteuersätze auf die nicht erneuerbaren Energieträger wie Erdöl, Gas, Kohle und Uran erhoben werden. Schätzungen im Auftrag des Bundesrates gehen davon aus, dass die Steuer einige Jahre nach ihrer Einführung ungefähr 33 Rappen pro Kilowattstunde Primärenergie betragen müsste, das heisst rund 3,3 Franken pro Liter Heizöl und circa 3 Franken pro Liter Benzin.*

Da der Verbrauch von nicht erneuerbarer Energie aufgrund der Lenkungswirkung der Steuer sinken würde, müssten die Steuersätze zudem ständig weiter erhöht werden. Die Finanzierung der Bundesaufgaben wäre langfristig nicht mehr gesichert. Der Bundesrat erachtet diese Vermischung von Lenkungsabgaben mit der Staatsfinanzierung als gefährlich.

Nachteile für Unternehmen im internationalen Wettbewerb und Haushalte mit tiefem Einkommen

Der Wegfall der Mehrwertsteuer bringt für Unternehmen zwar eine gewisse administrative Entlastung. Doch insgesamt würde die Belastung der Wirtschaft durch die Initiative steigen. Heute ist der Export von der Mehrwertsteuer befreit. Auf den Preisen der ausgeführten Produkte lastet keine Mehrwertsteuer. Der Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer würde eine neue Situation schaffen. Unternehmen im internationalen Wettbewerb, insbesondere jene mit energieintensiver Produktion, hätten hohe Energiekosten zu tragen, die sie nicht auf die Produktpreise aufschlagen könnten. Sie wären deshalb im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz benachteiligt.

Der Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer hätte zudem unerwünschte Verteilungswirkungen. Steigen wegen der Energiesteuer die Preise für Strom, Benzin und weitere Güter und Dienstleistungen, fällt dies im Budget von Haushalten mit niedrigem Einkommen anteilsmässig stärker ins Gewicht als bei Haushalten mit hohem Einkommen.

Energiestrategie 2050 führt schrittweise zum Ziel

Der Bundesrat will künftig verstärkt auf Lenkungsabgaben setzen, um Energie effizienter zu nutzen, die Produktion erneuerbarer Energien zu stärken und den Ausstieg aus der Kernenergie klimaverträglich zu realisieren. Als zweite Etappe der Energiestrategie 2050 ist ab 2021 ein Lenkungssystem mit Klima- und Stromabgaben vorgesehen, welches die heutigen Fördermassnahmen für erneuerbare Energien und Gebäudesanierungen schrittweise ablöst. Das Lenkungssystem orientiert sich an den Klima- und Energiezielen des Bundesrates. Es soll möglichst wirtschafts- und sozialverträglich umgesetzt werden.

*Korrigendum vom 15.01.2015: Ursprünglich lautete der Satz wie folgt: „Schätzungen im Auftrag des Bundesrates gehen davon aus, dass die Steuer im Jahr 2020 ungefähr 33 Rappen pro Kilowattstunde Strom und rund 3 Franken pro Liter Benzin betragen müsste.“ Korrekt ist, dass die Energiesteuer gemäss Schätzungen 33 Rappen pro Kilowattstunde Primärenergie betragen müsste. Dies entspricht einer Steuer von 3 Franken pro Liter Benzin und 3,3 Franken pro Liter Heizöl. Unter Primärenergie wird der Energiegehalt von natürlichen und noch nicht weiterbearbeiteten Energieträgern wie Kohle, Erdöl, Erdgas oder Uran verstanden.

 


Adresse für Rückfragen

Serge Gaillard, Direktor Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 462 60 05, serge.gaillard@efv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-55839.html