Die Schweiz führt eine Konferenz der Hohen Vertragsparteien der vierten Genfer Konvention durch

Bern, 17.12.2014 - Die Vertreterinnen und Vertreter von 126 Hohen Vertragsparteien der vierten Genfer Konvention haben heute in Genf eine Zehn-Punkte-Erklärung im Konsens verabschiedet. Diese ruft das im Besetzten Palästinensischen Gebiet einschliesslich Ost-Jerusalems anwendbare humanitäre Völkerrecht in Erinnerung. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen war die Schweiz Gastgeberin der Konferenz.

Die heute im Konsens verabschiedete Zehn-Punkte-Erklärung bekräftigt die grundlegenden Prinzipien des humanitären Völkerrechts, die alle Hohen Vertragsparteien der vierten Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten beachten müssen. Sie unterstreicht zudem, dass diese Grundsätze auch für nichtstaatliche Akteure gelten. Die Erklärung bestätigt die Ergebnisdokumente der beiden früheren Konferenzen, die 1999 und 2001 stattfanden, und bekräftigt die rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Entwicklungen im Besetzten Palästinensischen Gebiet seit 2001.
 
Wie Botschafter Paul Fivat, der Vorsitzende der Konferenz, in seiner Eröffnungsansprache festhielt, bestätigen die Teilnehmerstaaten mit dieser Erklärung, dass das humanitäre Völkerrecht und insbesondere die vierte Genfer Konvention im Besetzten Palästinensischen Gebiet auch weiterhin anwendbar sind und zugunsten der betroffenen Zivilbevölkerung eingehalten werden müssen. Auch Vertreterinnen und Vertreter des IKRK, des UNRWA und von verschiedenen Gruppierungen ergriffen das Wort.

Als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als Fazilitatorin hatte die Schweiz letzte Woche beschlossen, die Konferenz einzuberufen, nachdem sie die Hohen Vertragsparteien vom 28. Juli bis zum 3. Dezember 2014 zu dieser Frage konsultiert hatte. Die Konsultationen wurden aufgrund einer Empfehlung durchgeführt, die die UNO-Generalversammlung in der Resolution 64/10 vom 5. November 2009 formuliert hatte. Eine erste Konsultationsrunde hatte 2009 und 2010 zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt. Bei diesen viermonatigen Konsultationen zeigte sich nun aber, dass eine kritische Masse von Vertragsparteien die erneute Einberufung der Konferenz wünschte, wie dies 1999 und 2001 der Fall war. Eine geringe Zahl von Vertragsparteien sprachen sich gegen eine Konferenz aus und nahmen auch nicht daran teil.


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