Gleichstellungs-Konvention der UNO: Bericht der Schweiz zum Stand der Umsetzung
Bern, 17.12.2014 - Der Bundesrat hat heute den vierten und fünften Folgebericht der Schweiz zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) genehmigt. Darin werden die Fortschritte und Herausforderungen in der Gleichstellung von Frau und Mann in den letzten fünf Jahren präsentiert.
Als Fortschritte seit dem dritten Folgebericht 2009 gelten zum Beispiel die Aufnahme einer politischen Leitlinie zur Gleichstellung von Frau und Mann in die Legislaturplanung des Bundes 2011-2015, die Erhöhung der Anzahl Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen, die starke Erhöhung des Angebots ausserfamiliärer Kinderbetreuungsplätze, das neue Namensrecht sowie der sich fortsetzende starke Bildungsanstieg der Frauen. Ein wichtiger Schritt zum Schutz der Rechte der Frauen in der Schweiz ist die verstärkte Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewaltformen wie häusliche Gewalt, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung und Menschenhandel durch Bund, Kantone und Gemeinden.
Herausforderungen in der Umsetzung des Übereinkommens bestehen für die Schweiz etwa in der anhaltenden Lohndiskriminierung, der Untervertretung von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft oder der weiterhin schwierigen Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women" (CEDAW) gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes und ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Gegenwärtig gehören 188 Länder dem Abkommen an. Die Schweiz ist ihm 1997 beigetreten.
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Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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